Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2021 ö vorberatend 11
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für das Programmjahr 2022 ist wieder eine Bedarfsanmeldung bei der Städtebauförderung vorzulegen. Der Entwurf wurde fristgerecht zum 01.12.2021 der Regierung von Oberbayern übersandt. Das ganze Verfahren läuft inzwischen digital. 

Folgende Maßnahmen wurden zum Programmpunkt „Lebendige Zentren“ angemeldet:

Gesamtmaßnahme Altstadt

Lfd. Nr.
Angemeldete Einzelmaßnahme
Voraussichtlich insgesamt förderfähig in €
Vorgesehen im Programmjahr 2022 in €
1
Städtebauliche Beratung
55.000
10.000
2
Klimaanpassungsmaßnahmen; integriertes Mobilitätskonzept
100.000
80.000
3
Neugestaltung Marienplatz (ohne Schlossplatz)
2.018.707
0
4
Klimaanpassungsmaßnahme; Neugestaltung Stadtgarten 
500.000
50.000
5
Barrierefreie Umgestaltung von zwei Altstadtbereichen (Klosterbauhof, Sieghartstraße)
200.000
50.000
6
Projektfonds
10.000
5.000
7
Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet „Altstadt“ mit Zwischenevaluierung ISEK
60.000
30.000


Zu Ziff. 3 Marienplatz:

Hierzu gibt es folgenden Sachverhalt:

In den TA-Sitzungen vom 14.09.2021 und 12.10.2021 wurden zum vorliegenden Planungsstand zahlreiche Änderungswünsche vorgetragen, die sich schwerpunktmäßig die Schaffung von attraktiven Grünbereichen bezogen haben. Große Pflasterflächen ohne Grüninseln wären aus heutiger Sicht, unter Berücksichtigung der Klimafolgen, nicht mehr zeitgemäß. Ebenso würden Aussagen zu Radwegverbindungen fehlen. Ausreichend Stromanschlüsse für Veranstaltungen, Märkte, Lademöglichkeiten für E-Fahrräder etc. sollten vorgesehen werden. Einigkeit bestand auch über die Notwendigkeit die Beleuchtung zu verbessern. 

Diese Anregungen wurden seitens der Verwaltung an das Planungsbüro Molenaar weitergegeben. 
Mit Schreiben vom 08.11.2021 teilt Frau Weber-Molenaar hierzu folgendes mit:

Wenn ich den Beschluss richtig interpretiere, ist die Hauptänderungsempfehlung gegenüber dem jetzigen Entwurf, der Wunsch nach mehr Grünflächen auf dem Marienplatz. 
Die Platzfläche des Marienplatzes mit Grünflächen um zu planen, erfordert grundsätzlich neue Überlegungen über die Gestaltung, die Nutzung und die Funktionsabläufe. Das bedeutet, dass sich die Anforderungen an den Marienplatz grundlegend ändern, sodass erneut Vorentwurfsvarianten entwickelt werden müssen, die dann mit dem TA abgestimmt werden müssen. Erst nach der erfolgten Abstimmung kann die Leistungsphase 3 mit diesem neuen Entwurf abgeschlossen werden. Die weiteren Änderungsempfehlungen, die in der TA-Sitzung vom 14.9.2021 geäußert wurden, wie z.B. E-säulen, Motorradstellplätze, Radwegeverbindungen etc. können im Zuge dieser Variantenentwicklung berücksichtigt und diskutiert werden. 
Für den bisherigen Zeitplan bedeutet das, dass der Abstimmungsprozess nochmal mindestens 3 - 4 weitere Monate vor Fertigstellung der Leistungsphase 3 erfordert. 
Eine Abstimmung mit dem Straßenbauamt und dem IB Behringer ist ebenso in diesem Zeitraum dringend erforderlich.
Aufgrund der geänderten Planungsvoraussetzungen, schlagen wir vor, die Überarbeitung des Entwurfes des Marienplatzes als zusätzliche Leistung nach Zeitaufwand abzurechnen und bitten sie uns hierfür schriftlich zu beauftragen.

Der zusätzliche Zeitaufwand wird vom Büro wie folgt eingeschätzt:

Für die Freiflächen:
AN                     20 Std                (117€/Std.)                        2.340,00 €
MA                  100 Std                (82€/Std.)                        8.200,00 €

Für die Verkehrsanlagen:
AN                     10 Std                (117€/Std.)                        1.117,00 €
MA                    40 Std                 (82€/Std.)                        3.280,00 €

Gesamt                                                                 14.937,00 €
Zuzügl. NK (4%)                                                          597,48 €
Zwischensumme netto                                                 15.534,48 €
Zuzügl. MWSt. (19%)                                                 2.951,55 €
Gesamtsumme (brutto) – vorläufig                                  18.486,03 €

Die Vorgehensweise (Überarbeitung der Planung) muss mit der Städtebauförderung abgestimmt werden, da diese seinerzeit den Wettbewerb gefördert hat. Die Bindefrist der Mittel läuft noch. 
Im Gespräch mit der Städtebauförderung vom 25.11.2021 wurde von dort noch keine Zusage zur Frage der Überplanung gegeben. Eine tiefgreifende Überarbeitung des Wettbewerbs wird allerdings kritisch gesehen. Die zuständige Referentin will sich den Wettbewerbsunterlagen im Hinblick auf die anderen Ergebnisse nochmals anschauen. Ein wesentlicher Punkt für die offene Platzfläche war damals die Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege. Dies wäre im Vorfeld jedenfalls zu beteiligen. Ausschlaggebend für den ersten Rang im Preisgericht für den Entwurf des Büros „Molenaar“ war seinerzeit, dass der Platz nicht durch zahlreiche Baumpflanzungen geprägt war. Die Städtebauförderung wird sich, nach Sichtung der damaligen Unterlagen nochmals melden.    

Aufgrund der in Aussicht stehenden Planüberarbeitung wurden bei der Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2022 nur geringe Mittel für Planungs-/Baumaßnahmen angemeldet, da aufgrund des dargestellten Zeitbedarfs im Jahr 2022 sowie der vergaberechtlichen Anforderungen nicht mit größeren baulichen Maßnahmen zu rechnen ist. 


Zu Ziff. 4 Stadtgarten

Nachdem die Planungen bisher als einheitliche Maßnahmen geführt wurden, wird auf die Ausführungen zu Ziff. 3 verwiesen. 


Zu Ziff. 5 barrierefreie Umgestaltungen von zwei Altstadtbereichen

Dieses Projekt resultiert aus Anregungen der Schwerbehindertenbeauftragten der Stadt Ebersberg. Eine Umsetzung der Maßnahme wurde allerdings bisher wegen fehlender Kapazitäten in der Bauverwaltung bzw. wegen anderer dringlicherer Maßnahmen (z. B. KITA/Schule Oberndorf, Hallenbad) noch nicht umgesetzt. 
Im Wesentlichen soll in den Bereichen der Pflasterbelag ausgetaucht und „fußgängerfreundlicher“ gestaltet werden. Von der Schwerbehindertenbeauftragten wurde vorgetragen, dass vor allem Personen mit Rollator und Gehbehinderungen zum Teil erhebliche Schwierigkeiten haben, die Wege zu begehen. 
Die Städtebauförderung verlangt für diesen Punkt ein Gesamtprojekt wie sich der Pflasterbelag im Bereich der Altstadt künftig entwickeln soll. Dieses Gesamtprojekt könnte im Zuge der Überarbeitung der Planung durch das Büro Molenaar erstellt werden. Hier entsteht neben den o. g. Kosten ein zusätzlicher finanzieller Aufwand. 


Zu Ziff. 7 – vorbereitende Untersuchungen
 
Dieser Punkt betrifft die finanziellen Aufwendungen für die Aufstellung einer neuen Sanierungssatzung. Dies wurde unter TOP 12 der heutigen Sitzung behandelt. 
Die Mittelbereitstellung ist u. a. für den Erhalt der Förderkulisse für die Städtebauförderung unerlässlich. 

Städtebauförderungsprogramm „Innen statt Außen“

Lfd. Nr. 
Angemeldete Einzelmaßnahme
Voraussichtlich insgesamt förderfähig in €
Vorgesehen im Programmjahr 2022 in €
1
Städtebaulicher Realisierungs- und Ideenwettbewerb Kolpingstraße (IAC-Gelände und Landkreisgrundstück-ehem. Sparkasse) 
120.000
120.000
2
Städtebaulicher Rahmenplan „Altstadt Nord“ 
35.000
15.000
3
Bestandsbebauungsplan nördlich Marienplatz (leitet sich als Folge des unter Ziff. 2 genannten Rahmenplanes ab) 
30.000
0
4
Bestandsbebauungsplan Nr. 220 – Candid-Huber-Straße
25.000
20.000

 
Aus den angemeldeten Maßnahmen zu den jeweiligen Programmpunkten ergeben sich folgende Gesamtkosten für das Jahr 2022:




Maßnahme                                Kosten                Fördersatz                städt. Eigenanteil

Gesamtmaßnahme Altstadt:        175.000,00 €                60%                        70.000,- €
Innen statt Außen:                        155.000,00 €                80%                        31.000,- €
Gesamtsumme                        330.000,00 €                                          101.000,- €

Der Technische Ausschuss hat sich mit der Thematik in seiner Sitzung am 07.12.2021 befasst.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Bedarfsanmeldung für die Städtebauförderung – Programmjahr 2022 - zu. 
Der Stadtrat stimmt den angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben, die bei insgesamt 330.000,- € liegen, zu und stellt den städtischen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 101.000,- € im Haushalt der Stadt Ebersberg für 2022 bereit.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 16:28 Uhr