Arbeitskreis Verkehr Innenstadt und St. 2080; Empfehlungen des AK Verkehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2021 ö vorberatend 14
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Arbeitskreis Verkehr hat seit Anfang des Jahres 2019 insgesamt elfmal getagt. Zwei der elf Arbeitstreffen waren mit einer Bus- respektive Fahrradexkursion verbunden. Die Sitzungen im Rathaus beinhalteten Diskussionen, Vorträge externer Referenten und Kleingruppenarbeit. Alle Sitzungen wurden ausführlich protokolliert. Insgesamt konnte das Thema Verkehr bzw. die Verkehrsbelastungen in der Stadt Ebersberg so auf vielfältige Ursachen differenziert werden. Hierauf aufbauend konnten zahlreiche Ideen und Überlegungen bis hin zu konkreten Maßnahmenvorschlägen erarbeitet werden. 
Der Arbeitskreis hat sich zu Beginn seiner Arbeit eigene Spielregeln auferlegt, zu denen u.a. die Vereinbarung zählt, dass Empfehlungen an den Stadtrat nur dann ausgesprochen werden können, wenn sie einstimmig getroffen werden. Die im Folgenden ausgeführten Empfehlungen sind also das Ergebnis intensiver Arbeit und Abstimmung unter den Teilnehmern des Arbeitskreises. Sie wurden einstimmig verabschiedet.
Der Arbeitskreis „Verkehr Innenstadt und St 2080“ lässt dem Stadtrat der Kreisstadt Ebersberg folgende einstimmige Empfehlungen zukommen:
 Für eine rechtssichere Umsetzung und Durchführung der jeweiligen Maßnahmen sind zunächst belastbare Planungsgrundlagen erforderlich, die sich aus den städtebaulichen Zielen der Stadt Ebersberg ableiten.
  
1. Integriertes Mobilitätskonzept (IMK)

Um die Belastungen der Kreisstadt mit dem Kraftfahrzeugverkehr und insbesondere dem 
Schwerlastverkehr entlang der St2080 in der Stadtmitte zu reduzieren, und die Attraktivität für alternative Verkehrsträger zu steigern, wird seitens des Arbeitskreises ein ganzes 
Maßnahmenbündel u.a. verkehrsplanerischer Maßnahmen als erforderlich angesehen. In welcher Form die Maßnahmen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden können und mit welcher Priorität sie optimal umgesetzt werden sollten, sollte zunächst im Rahmen eines umfassenden Mobilitätskonzeptes durch ein externes Fachbüro erarbeitet werden.  
Die für ein Integriertes Mobilitätskonzept erforderlichen Finanzmittel werden auf rund 100.000 Euro geschätzt. Im HH 2022 wurden die Mittel für ein Integriertes Mobilitätskonzept durch die Verwaltung angemeldet. Gleichzeitig wurde die Maßnahme im Rahmen der Bedarfsanmeldung 2022 für die Städtebauförderung als sog. Klimaanpassungsmaßnahme angemeldet. Eine Entscheidung über eine Fördermittelvergabe wird erst im Jahre 2022 erwartet. 
Als wesentliche Grundlage für die Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes sehen die Mitglieder des Arbeitskreises eine aktuelle Verkehrszählung als vorgezogene Maßnahme an.  
Der Arbeitskreis wird ein abgestimmtes Leistungsbild für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes ausarbeiten und der Verwaltung übergeben. Mindestens soll das Leistungsprofil folgende Aufgabenbereiche umfassen: 
• umfassende Verkehrszählung des fließenden Verkehrs als vorgezogene Maßnahme 
(Erfassung von Quell- und Zielverkehr, Binnen- und Durchgangsverkehr, Differenzierung 
der Verkehrsträger v.a. Schwerlastverkehr); keine Hochrechnungen

• Darstellung der Verkehrssituation, übergeordnete Anbindung, Netze, 
Erschließungsqualität und Schnittstellen der unterschiedlichen Verkehrsarten, ruhender 
Verkehr, Parkplätze und Fahrradabstellplätze, Nahmobilität im Gebiet, Barrierefreiheit, 
verkehrliche Konfliktpunkte und konkurrierende Nutzungen im öffentlichen Raum
 
• Überprüfung einer Neuregelung der Kreuzungsbereiche ggf. mit Errichtung einer LSA in 
den Bereichen Einmündungen Pleinigerstr. in Münchner Str. und Gärtnereistr. in 
Münchner Str. (Prüfung der Einbindung in ein System intelligenter Ampelschaltungen)
 
• Möglichkeiten zur Stärkung der Angebots- und Infrastruktur für alternative 
Verkehrsträger insbesondere Fahrrad, E-Bike, E-Scooter, E-Mobilität, Fußverkehr 
(Einrichtung von Spielstraßen) sowie Ring-, Shuttle- und Rufbussysteme; Berücksichtigung 
des Stadtbusses an die Ortsteile
 
• Möglichkeiten zum Ausbau von Car-Sharing Angeboten auch in Verbindung mit den 
Umlandgemeinden
 
• Prüfung sinnvoller Standorte für Mobilitätsstationen
 
• Prüfung der Möglichkeit zur Einführung einer intelligenten Ampelschaltung v.a. in der 
Innenstadt respektive im Bereich zwischen Amtsgericht und Rathaus sowie Kreuzung 
Pleininger-/Münchnerstraße mit neuer zentraler Notaufnahme der Kreisklinik
 
• Überprüfung der Stellplatzsatzung im Hinblick auf eine zukunftsfähige und nachhaltige 
Mobilität (Zeitgemäßheit); ggf. Vorschläge zur Anpassung bzw. Überarbeitung
 
• Analyse der Flächenbedarfe im öffentlichen Straßenraum – Wo kann ganz konkret wie 
Straßenraum für alternative Verkehrsträger umgebaut werden? (Aufzeigen von 
Straßenquerschnitten)
 
• Prüfung einer Reduktion der Fahrbahnbreiten des motorisierten Verkehrs, Reduktion der 
zulässigen Geschwindigkeiten
 
• Prüfen einer flächendeckenden Verkehrsberuhigung für den gesamten Stadtbereich 
(Tempo 30)
 
• Prüfen eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches (Tempo 20) im Zentrum 

• Überprüfung einer möglichen Errichtung und Effizienz von Sammelstellplatzanlagen
 
• Aufzeigen der Möglichkeiten für ein intelligentes Parkleitsystem / 
Parkplatzmanagementsystem
 
• Aufzeigen von Anreizsystemen 

• Planung für Fahrradwege, Einführung von Fahrradstraßen
 
• Prüfung etwaiger Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Einfallstraßen
 
• Untersuchung Tempo 20 an Schulen, Kindergärten und im Bereich der Kreisklinik

Es sollen geeignete externe Fachbüros um die Abgabe eines Leistungs- und Honorarangebotes gebeten werden. 
Das schließlich mit der Erstellung des Integrierten Mobilitätskonzeptes beauftragte Fachbüro soll die Stadt Ebersberg zudem fachberatend hinsichtlich verkehrsverbessernder Maßnahmen für schwächere Verkehrsteilnehmer gegenüber dem staatlichen Bauamt begleiten. Entsprechende Honorarangaben zu Stunden- und Tagessätzen für besondere Maßnahmen sollen im Angebot mit eingefordert werden.


2. Prüfung der technischen Machbarkeit eines Kreisverkehrs an der Amtsgerichtskreuzung 

Sobald die Ergebnisse der vorgezogenen Maßnahme „Verkehrszählung“ vorliegen, möge der Stadtrat die Verwaltung beauftragen, ein geeignetes Ingenieurbüro ausfindig zu machen, welches die technische Machbarkeit eines Kreisverkehrs an der Amtsgerichtskreuzung prüft.   
Die Prüfung soll zudem die Ausstattung des Kreisverkehrs mit intelligenten Ampeln und der Kopplung mit den Folgeampeln in der Bahnhofstraße bis zur Einmündung Marienplatz und Eberhardstraße beinhalten. Die spätere (nach Umsetzung der Maßnahme) Passierbarkeit bzw. Nutzung des Kreisverkehrs für Fußgänger und Radfahrer soll benannt bzw. aufgezeigt werden. 
Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind zu ermitteln und entsprechend in den Haushalt für das Jahr 2022 einzustellen. 
Hintergrund der Empfehlung ist die durch das staatliche Bauamt in Aussicht gestellte 
Veränderungsbereitschaft. Die Stadt Ebersberg solle von ihrer Seite pro aktiv eine umsetzbare Planung vorbereiten, die dem staatlichen Bauamt als Diskussionsgrundlage bei den weiteren Verhandlungen vorgelegt werden kann. 
 

3. Lärmaktionsplan (LAP) 

Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, ein geeignetes Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Ebersberg zu beauftragen. Die Maßnahme soll als vorbereitende bzw. begleitende Maßnahme für weitere Schritte umgesetzt werden. Die für einen Lärmaktionsplan entstehenden Kosten werden auf rund 20.000 Euro geschätzt. Im Haushalt 2022 sind Mittel für den LAP von 20.000 € von der Verwaltung angemeldet worden. 
Aufgabe des Lärmaktionsplans ist es, alle erforderlichen fachlichen Inhalte auszuarbeiten, die zur Umsetzung/Anordnung lärmreduzierender Maßnahmen in der Stadt Ebersberg erforderlich sind. 
Ein LAP ist demnach die „Eintrittskarte“ für weitere Verhandlungen mit dem staatlichen Bauamt und weiteren Instanzen. 
Der AK Verkehr erachtet die Erstellung des Lärmaktionsplans als essentiell, um weitere 
Maßnahmen zur Planung und Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs sowie der Verkehrsleitung effizient umzusetzen. Bei den unterschiedlichen Interessengruppen im AK Verkehr besteht 
Einigkeit, dass ein entsprechendes Vorgehen umgehend erfolgen muss. 
Weiterhin soll die Verwaltung mit der Kanzlei Wurster Weiß Kupfer einen Rahmenvertrag für eine die Lärmaktionsplanung begleitende rechtliche Beratung ausarbeiten. Es ist sodann zu prüfen, ob die dafür entstehenden Kosten über die allgemeine Haushaltsstelle der Rechtsberatung der Stadt abgewickelt werden können. Ggf. soll die Verwaltung beauftragt werden, alle erforderlichen 
Schritte einzuleiten, sich die Zuständigkeit für die Erstellung des Lärmaktionsplans von der 
Regierung von Oberfranken durch Rechtsverordnung rückübertragen zu lassen (hier ist folgendes anzumerken: Zum 01.01.2021 wird die Zuständigkeit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen bayernweit bei der Regierung von Oberfranken zentralisiert (Art. 11a Abs. 1 Nr. 2 BayImSchG). Gemeinden erhalten allerdings die Möglichkeit, sich die Zuständigkeit auf Antrag durch Rechtsverordnung rückübertragen zu lassen „für nicht gemeindeübergreifende Fälle“)

Die Angelegenheit wurde im Technischen Ausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2021 vorberaten.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Empfehlungen des AK Verkehrs an und beschließt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 16:28 Uhr