Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 06.07.2021 ö vorberatend 2
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die letzte Kalkulation der Abfallgebühren fand zum 01.04.2018 statt. Da der Kalkulationszeitraum nicht länger als 4 Jahre betragen darf, steht die Neukalkulation an. Die Verwaltung empfiehlt, die Änderungssatzung am 01.01.2022 in Kraft treten zu lassen, um wieder in den kalenderjährlichen Turnus zurückzukehren. Die nächste Kalkulation erfolgt dann zum 01.01.2026.

Nach der Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Müllabfuhrgebühren um ca. 18 %.

1. Die Nachkalkulation (2018-2021) ergibt eine Unterdeckung von 95.928,78 €, die im neuen Kalkulationszeitraum (2022-2025) mit einem Anteil von knapp 5% zur Gebührenerhöhung beiträgt. Gegenüber der seinerzeitigen Kalkulation fallen insbesondere folgende Positionen ins Gewicht:
  • Einnahmen DSD-Nebenentgelte sowie Endabrechnung Papier-Pappe-Karton (PPK): Statt 42.000 € (2018) zuletzt nur 14.200 € bzw. neue Ausgabenposition von 4.700 €. Derzeit decken aufgrund der Weltmarktpreise die Erlöse aus der Sammlung PPK nicht die daraus erwachsenden Kosten.
  • Hausmüllabfuhr: Statt 254.000 € zuletzt 273.000 €
  • Anstieg der an den Landkreis zu entrichtenden Entsorgungsumlage zum 01.01.2021 von 220 € auf 254 € je Tonne
  • Personal Wertstoffhof: höhere Personalkosten ab 01.03.2018 wegen Stundenmehrung durch längere Öffnungszeiten.
  • Defizite bei Holz und Sperrmüll am Wertstoffhof durch unzureichende Abrechnung von Kleinmengen aufgrund der Volumenregelung: 2018 bis 2020 gesamt ca. 36.000 €. Daher Einführung der Kleinmengenregelung zum 01.08.2020; seit 2021 kostendeckend.
  • Bei Geräten/Ausstattung/Wartung ist ein höherer Sachaufwand entstanden als vorgesehen, geplant waren 44.000 €, tatsächlich entstanden 65.200 €.


2. Die Vorauskalkulation (2022-2025) berücksichtigt alle derzeit bekannten Kosten­variablen; die unter 1. aufgeführten Punkte führen auch hier zu höheren Ausgaben. Bei den Personalkosten wurde eine vermutete jährliche Erhöhung um 2,8% berücksichtigt. Bei der Gartenabfallentsorgung ergibt sich zudem nach Neuausschreibung des Landkreises eine Erhöhung zum 1.1.2022 um ca. 30%. Die Gesamtausgaben im Kalkulationszeitraum werden sich voraussichtlich auf 5,248 Mio. € belaufen (Ergebnis 2018-2021 4,561 Mio. €)

a) Anpassung der Wertstoffhofgebühren:
Dabei wird wie bisher grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Vorhaltekosten (Pacht, Personal...) des Wertstoffhofs über die normalen Müllgebühren gedeckt werden. Lediglich die durch die einzelne Fraktion ausgelösten Kosten sollen durch die jeweilige Gebühr wieder erwirtschaftet werden. Die Vorauskalkulation kommt zum Ergebnis, dass aufgrund der 2020 eingeführten Abrechnung von Kleinmengen hier trotz steigender Abfuhrkosten (siehe 1.) keine Gebührenerhöhung zu veranlassen ist. 

b) Neukalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr/Kompostabfuhrsäcke:
  • Restmüllsack steigt von 7,00 auf 8,00 €/Stück (§ 4 Abs. 2 AbfGS)
  • Windelsack steigt von 4,50 € auf 5,50 €/Stück (§ 4 Abs. 2 AbfGS)
  • Kompostabfuhrsack wie bisher 3,00 €/Stück (§ 4 Abs. 2 AbfGS)
  • Gartenabfallsack wie bisher 0,50 €/Stück (Durchlaufposten, nicht in Satzung)

Die Ermäßigung für die Entsorgung von Windeln (§ 3 AbfGS) bleibt mit 2,50 € je Sack bzw. alternativ 5,00 € je Monat auf die Tonnengebühr gleich.

§ 4 Abs. 2 und 3 der Abfallgebührensatzung soll ab 01.01.2022 folgende Fassung erhalten:
(2) Die Gebühr für die zusätzliche Abfallentsorgung unter Verwendung von Säcken beträgt für Restmüllsäcke 8,00 € je Stück und für Kompostsäcke 3,00 € je Stück.  
(3) Haushalte mit Kleinkindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr erhalten auf Antrag Restmüllsäcke zum ermäßigten Preis von 5,50 € pro Stück; der Bezug der ermäßigten Säcke ist auf maximal 6 Stück in 3 Monaten begrenzt. Alternativ können die betroffenen Haushalte beantragen, dass sich für das von ihnen bewohnte Grundstück die Müllgebühr nach Abs. 1 je angefangenem Kalendermonat um 5,00 € ermäßigt, sofern dort ein Restmüllvolumen von mindestens 80 Liter angemeldet ist. Satz 1 und 2 gelten gegen Nachweis auch für Personen mit einem Krankheitsbild, das den Gebrauch von Windeln erforderlich macht. 

c) Kalkulation der Müllabfuhrgebühren (Tonnenabfuhr)
Alle Ausgaben incl. Ausgleich der Unterdeckung der Nachkalkulation sind abzüglich der Einnahmen durch den Wertstoffhof, des Bürgerbüros (Sackverkauf), Verwarn-/ Bußgelder (jährl. 10.000 €), DSD und Tonnenmiete durch die normale Müllabfuhrgebühr zu decken.

Die Gebühr für die Tonnenmiete bleibt in bisheriger Höhe bestehen (ca. 30.000 €/Jahr).

Kalkulatorisch ergeben sich somit folgende neue Müllgebühren (§ 4 Abs. 1 AbfGS):
L
Art
neu
im Monat
neu
im Jahr
bisher
im Jahr
Mehr        je Jahr
%
40
Restmüll mit Kompostabfuhr
10,70 €
128,40 €
108,60 €
19,80 €
18,23%
80
Restmüll mit Kompostabfuhr
21,40 €
256,80 €
217,20 €
39,60 €
18,23%
120
Restmüll mit Kompostabfuhr
32,10 €
385,20 €
325,80 €
59,40 €
18,23%
240
Restmüll mit Kompostabfuhr
64,20 €
770,40 €
651,60 €
118,80 €
18,23%
40
Restmüll mit Eigenkompostierung
9,40 €
112,80 €
95,40 €
17,40 €
18,24%
80
Restmüll mit Eigenkompostierung
18,80 €
225,60 €
190,80 €
34,80 €
18,24%
120
Restmüll mit Eigenkompostierung
28,20 €
338,40 €
286,20 €
52,20 €
18,24%
240
Restmüll mit Eigenkompostierung
56,40 €
676,80 €
572,40 €
104,40 €
18,24%

Die Restmüllabfuhr bei Eigenkompostierung ist wie bisher um ca. 12,5% günstiger als bei Abholung von Restmüll- und Komposttonne.

Ein Vergleich mit anderen Landkreisgemeinden zeigt folgendes Bild 
(Jahresgebühr 80 l Restmülltonne mit Kompostabfuhr):
Vaterstetten:        378,13 € (ab 2022, aus 120 L gerechnet, Markensystem)
Ebersberg:        256,80 €
Zorneding:        240,00 € (seit 2017)
Markt Schwaben:        239,76 € (seit 2020)
Steinhöring:        214,08 € (seit 2019)
Kirchseeon:        195,60 € (seit 2021)
Poing:        186,00 € (seit 2020)
Grafing        168,00 € (seit 2020)
Dabei ist jedoch zur berücksichtigen, dass nur Vaterstetten einen ähnlich komfortablen Wertstoffhof hat wie wir.

Die aus vorstehenden Erläuterungen sich ergebende und zu beschließende dritte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung liegt in der Anlage bei.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Verkehr hat die dritte Änderungssatzung in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig empfohlen.

Diskussionsverlauf

Nach wie vor ist Thema, dass es am Wertstoffhof auch auswärtige Nutzer gibt. Die laufenden Hinweise der Fachabteilung zur Abfallvermeidung werden sehr begrüßt, die Möglichkeit einer Partnertonne könnte intensiver, z.B. über das Stadtmagazin, beworben werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die beiliegende dritte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 16:28 Uhr