Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Tierschutzverein Ebersberg zur Fundtierversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinden haben für gefundene herrenlose oder verwilderte Haustiere zu sorgen (§ 90 a i.V. mit §§ 965 ff. BGB, § 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden (FundV)). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tiere nicht nur verwahrt, sondern auch artgerecht untergebracht, verpflegt und oft tierärztlich behandelt werden müssen. Die Gemeinden haben 1991 dazu eine Zweckvereinbarung geschlossen und den Tierschutzverein Ebersberg e.V. mit dieser Aufgabe betraut. Im Gegenzug erhält dieser von den Gemeinden jährlich einen Zuschuss nach der Zahl der Einwohner, der die daraus entstehenden Kosten decken soll. Die Abwicklung des Zuschusses wird von der Stadt Ebersberg organisiert.

Die Vorsitzende des Tierschutzvereins Ebersberg e.V., Frau Evelyn Bauer, beantragt nun die Erhöhung der Pauschale je Einwohner von bisher 0,80 € auf 1,10 € je Einwohner. Zuletzt wurde der Betrag von 0,40 € auf 0,80 € im Jahre 2015 mit Eröffnung der Fundtierauffangstation in Ebersberg erhöht; die Kosten in den Folgejahren wurden dazu geschätzt. 

Am 18.10.2021 besprachen wir den Antrag mit der 1. Vorsitzenden, Frau Evelyn Bauer. Sie schilderte nochmals das auf Dauer durch den Verein nicht leistbare Defizit von mittlerweile ca. 100.000 € zwischen den Kosten der Fundtierunterbringung und der Aufwandsentschädigung durch die Gemeinden im Landkreis. Sie brachte dazu eine Aufstellung der Kosten nach Arten mit.

Stark angestiegen sind die Kosten für die Löhne (ohne Sozialausgaben von 48.000 € in 2017 auf ca. 79.800 € in 2020). Diese aus zwei Ganztags- und einer Halbtagskräften resultierenden Kosten stellen die Mindestanforderungen für den Betrieb dar und wären noch höher, wenn Frau Bauer hier nicht auch noch ehrenamtlich mitarbeiten würde. Aber auch der Anstieg bei den Tierarztkosten oder bei den Energiekosten sind merklich. Darüber hinaus muss der Tierschutzverein 7% unserer Zuschüsse als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ein weiterer Aspekt ist die steigende Versorgung von gefundenen Igeln (2020: 135 Tiere), die als Wildtiere streng genommen nicht zu den Fundtieren zählen.

Die Verwaltung schlägt vor:
  1. Der Zuschuss der Landkreisgemeinden zum Unterhalt der Tierauffangstation wird zum 01.01.2022 auf 1,10 € je Einwohner angehoben. Effektiv bedeutet das für die Stadt Kosten in Höhe von jährlich 13.388,10 € und somit 3.651,30 € mehr als beim bisherigen Satz von 0,80 € je Einwohner.
  2. Zur fortlaufenden Wertsicherung des Zuschusses steigt künftig in den Folgejahren der auf drei Nachkommastellen zu rundende Zuschuss je Einwohner um den prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindex in Deutschland, Stand jeweils Dezember des Vorjahres. Im Gegenzug sind grundsätzlich Steigerungen des Betrags je Einwohner darüber hinaus ausgeschlossen. Treten Verhältnisse ein, die dem Tierschutzverein die Versorgung der Fundtiere trotzdem nicht mehr möglich machen, so hat dieser die Gründe umgehend und umfassend darzulegen und Verhandlungen über eine künftige Finanzierung aufzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat die Anhebung der Pauschale und die künftige Indexanpassung in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung und vorbehaltlich der Zustimmung aller Gemeinden im Landkreis die Anhebung der Pauschale auf bis zu 1,10 € je Einwohner sowie die künftige jährliche Wertsicherung des Zuschusses über den Verbraucherpreisindex in Deutschland.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 16:28 Uhr