Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich Traxl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 11
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 22.02.2022 beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Mobilfunkförderung hat die Stadt schon im Jahr 2018 durch eine Suchkreisanfrage bei der Telekom und bei Vodafone festgestellt, dass es u.a im Bereich Traxl eine permanente Unterversorgung der Mobilfunkstärke gibt. Daraufhin ist im August 2018 ein Antrag auf Förderung im Programm „Mobilfunk“ des Freistaates Bayern bei der Regierung der Oberpfalz für die Errichtung eines Mobilfunkmastes gestellt worden.
Mit Vorbescheid vom 04.11.2019 ist der Stadt eine Zuwendung für Investitionsmaßnahmen beim Ausbau der Mobilfunkversorgung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 500.000 €, höchstens aber 80 % der förderfähigen Kosten zugesagt worden.  Die Gültigkeit des Zuwendungsbescheides ist gerade bis zum 03.05.2022 verlängert worden.
In seiner Sitzung vom 15.10. 2019 hat der damalige Finanz- und Verwaltungsausschuss festgelegt, dass das Verfahren im Förderprogramm Mobilfunk zunächst ausgesetzt werden soll, um erst das weitere Vorgehen im Breitbandausbau zu beraten. Zudem hat der Stadtrat am 19.11.2019 die Weiterverfolgung der im Suchkreisverfahren geäußerten Wunschstandorte für Mobilfunkmasten im Rahmen des Mobilfunkförderprogramms beschlossen.
Nach der Einigung im Workshop Breitband und der Einigung, den Breitbandausbau im Bundesförderprogramm weiter zu betreiben, sind auch die Bemühungen zur Findung eines Standortes für einen Mobilfunkmast im Sinne des Stadtrates im Bereich Rinding/Traxl wieder aufgenommen worden.
Nach mehreren Treffen mit Grundstückseigentümern, einem Treffen mit der unteren Naturschutzbehörde vor Ort und einer Aussage des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, gilt es als ziemlich sicher (Nutzungsänderungsantrag nach §9 BayWaldG muss gestellt werden), dass im Bereich der Flurstücknummer 791, (evtl. auch 782 und 783), an der Straße zwischen Traxl und Englmeng ein entsprechender Mast aufgestellt werden kann.
Es ist möglich, den Mast als Bauauftragsvariante oder als Konzessionsvariante zu errichten. Die Bauauftragsvariante würde bedeuten, dass ein Anderer mit der Errichtung des Mastes beauftragt wird, dieser aber im Eigentum der Stadt bleibt und von ihr vermietet wird. In diesem Fall würde ein Mietvertrag vor Errichtung des Mastes vergeben werden. Die Konzessionsvariante würde bedeuten, dass ein Anderer den Mast errichtet und im Eigentum behält und somit auch selbst vermieten würde.
Das Ingenieurbüro Ledermann würde die Ausschreibung der Masterrichtung sowie des Mietvertrages/Kooperationsvertrages übernehmen. Die Kosten der Masterrichtung samt Infrastruktur werden wie folgt geschätzt:


Laut Mobilfunkzentrum kann mit folgenden Werten gerechnet werden:
  1. Mobilfunkmast ca. 42m hoch inkl. Planung, Statik, Standardfundament rund140.000 € (50 m: rund 170.000 €)
  2. Zuzüglich Kosten von Zufahrtsgewährleistung, Rodungen, Ausgleichsmaßnahmen. Hier ist kein Wert angesetzt, weil individuell
  3. Kabeltrassen Glasfaser: ca. 100 €/m. Würde aber bei Anbindung an die geplante Trasse von Traxl nach Englmeng (Bisping und Bisping) sehr gering ausfallen
  4. Strom: Mehr als 1000m zur nächsten Umspannstation: Neue Umspannstation kostet ca. 80.000 bis 100.000 €.

Sollte der Mast eine Höhe von mehr als 42 Metern benötigen, würden die Kosten steigen. Die erforderliche genaue Masthöhe wird noch eingemessen.

Bei förderfähigen Kosten von insgesamt 625.000 € könnte die Stadt die Fördersumme von 500.000 € abschöpfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat die Weiterführung des Verfahrens auf Basis der Bauauftragsvariante mit dem Deckel von 625.000 € Gesamtkosten in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Weiterführung des Verfahrens auf Basis der Bauauftragsvariante. Die entsprechenden Ausschreibungen sollen betrieben und zur Entscheidung vorgelegt werden, der entsprechende Nutzungsänderungsantrag ist zu stellen. Die Maßnahme wird auf Gesamtkosten von höchstens 625.000 € beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 16:28 Uhr