Bebauungsplan Nr. 221 - Gebiet Bürgermeister-Eichberger-Straße; Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es wird auf den vorstehenden Sachverhalt zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 221 Bezug genommen.

 Zur Sicherung der Planung

  • Festsetzung des Gebietes als WA – allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO); dies entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes.  
  • Festsetzung von Grundflächen, Geschossflächen zur eindeutigen Bestimmung der möglichen Nachverdichtung um den Erhalt der Siedlungsstruktur zu sichern und in eine an moderne Anforderungen gerichtete Weise fortzuschreiben.  
  • Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen gem. § 23 BauNVO) um Freiräume und Grünzüge zu sichern.  
  • Festsetzungen für die öffentliche Erschließung  


wird gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen. Das Sicherungsbedürfnis besteht darin, dass aufgrund des vorliegenden Antrags auf Baugenehmigung für die FlNr. 850/24, Gemarkung Ebersberg die künftigen Planungsvorstellungen der Stadt insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Stärke der Nachverdichtung, nicht mehr umsetzbar wären.

Für den Erlass der Satzung über eine Veränderungssperre sind die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 1 BauGB gegeben. Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde gefasst. Er ist noch ordnungsgemäß bekannt zu machen. Eine konkrete Planungsabsicht der Stadt liegt vor. Diese ist erforderlich, da die Stadt mit der Bauleitplanung etwas positiv gestalten muss. Ein Erlass der Veränderungssperre allein aus dem Grund, ein an sich zulässiges Vorhaben zu verhindern, wäre eine verbotene Negativplanung und wäre weiterhin unter dem Lichte des Artikel 14 GG nicht haltbar. 
Zur hinreichenden Konkretisierung der städtischen Planungsabsichten wird auf den Beschluss für den Bebauungsplan Nr. 221 verwiesen.

Die Verwaltung schlägt aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts vor, folgende Satzung zu beschließen:


Satzung


der Stadt Ebersberg über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 221 – Gebiet Bürgermeister-Eichberger-Straße; 


vom….


 Auf Grund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. 1998, 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S. 74) erlässt die Stadt Ebersberg folgende Satzung:


§ 1


Anordnung der Veränderungssperre


Zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 221–, Gebiet Bürgermeister-Eichberger-Straße wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB angeordnet.


§ 2


Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre


Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das gesamte Bebauungsplangebiet.


§ 3

Rechtswirkungen der Veränderungssperre


(1.)   Auf den von der Veränderungssperre betroffenen Grundstücken dürfen:


1.   Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen, oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen
oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird.


2.   Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Änderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.


(2.)   Im Übrigen gilt § 14 BauGB.






§ 4

Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 221 – Gebiet Bürgermeister-Eichberger-Straße die vorgelegte Satzung über eine Veränderungssperre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 10:05 Uhr