Betrieb der Firma Zosseder bei Traxl (FlNr. 391/1, Gemarkung Ebersberg)
Am 16.12.2021 fand zwischen der Firma Zosseder, dem LRA Ebersberg SG Immissionsschutz, UNB, Bauaufsicht und Stadt eine Besprechung statt.
Die Firma Zosseder strebt auf dem Gelände die Wiederaufnahme des Brech- und Mahlbetriebes zur Herstellung von Kiesprodukten für die eigenen Baustellen an.
Das Unternehmen verfüge jedoch über eigene leistungsfähige mobile Brecheranlagen. Vorgesehen sei kein permanenter Betrieb, sondern in Summe pro Jahr ein etwa vierteljährlicher Betrieb, der wochenweise erfolgen soll. Grundsätzlich gehe man davon aus, dass etwa 100 t Material/h aufgebrochen werden kann. Neben den technischen Anlagen sei auch die Einrichtung von Lagerbereichen und Schüttboxen vorgesehen. Hinsichtlich der genauen Anordnung auf der Betriebsfläche sei man noch offen. Herr Mühlbacher (UNB) wies darauf hin, dass in der aktuellen Darstellung ein Konflikt mit einer Biotopfläche bestehen könnte.
Hinsichtlich der Herkunft des Materials sei sowohl die Verwendung von Material aus dem Abbauvorkommen vor Ort als auch die Anfuhr aus betriebseigenen Kiesvorkommen aus Standorten aus dem Landkreis Rosenheim vorgesehen. Nach aktueller Lage dürften die Fremdanlieferungen den überwiegenden Anteil ausmachen. Herr Knoch erklärte auf Nachfrage, dass derzeit keine Bauschuttaufbereitung vorgesehen sei, es gehe um die Herstellung von Splitt und Schotter. Hinsichtlich der Betriebszeiten wolle man sich an dem bisherigen Umfang orientieren, so dass eine tägliche Aufbereitung von 1.000 t Material ohne weiteres möglich sei. Grundsätzlich wolle man auf Vorrat produzieren, die vorhandene Sieb- und Kieswaschanlage sei bereits in Betrieb. Diese Anlagen unterliegen keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht.
Zum weiteren Vorgehen wurde folgendes vereinbart:
Seitens der Fa. Zosseder wird zur Klärung aller konfligierenden Fragestellungen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren angestrebt, zu dem alle notwendigen gutachtlichen Betrachtungen angestellt werden sollen. Seitens der Stadt Ebersberg wurde der Wunsch nach einem Verkehrsgutachten geäußert.
- Behördlicherseits wurde auf die Möglichkeit des immissionsschutzrechtlichen Vorbe-
scheidsverfahrens nach § 9 BImSchG hingewiesen, mit dem „über einzelne Genehmi-
gungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden kann, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können“.
- Die Kommunikation läuft derzeit federführend über die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde. Die für die immissionsschutzrechtlichen Verfahren erforderlichen Antragsunterlagen orientieren sich an der beigefügten Checkliste für Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Stand: Januar 2020).
Die Stadtverwaltung hat in dem Gespräch deutlich gemacht, dass der Hauptzweck des Vorhabens im Umschlag mit damit verbundener erheblicher An- und Abfuhr des Materials liege; dies stelle einen eigenen gewerblichen Betrieb dar, der keinen Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB erfülle. Aus der Sicht der Stadt erfordere das Vorhaben auch aus Gründen der Gleichbehandlung eine Bauleitplanung, da es sich auch als sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB als unzulässig erweise. Daher sei die Änderung des Flächennutzungsplanes (Standortausweisung derzeit: Fläche für Kiesabbau) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Ausweisung als Sondergebiet) erforderlich.
Seitens des Vertreters der Stadt wurden noch Erschließungsthematiken und Anwohner-
beschwerden angesprochen. Seitens der Firmenvertreter wurde darauf erwidert, dass man auf die Beschwerden reagiert und wirksame Maßnahmen ergriffen habe und dass man vereinbarte anteiliges Straßeninstandsetzungsmaßnahmen respektiere.