Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken FlNr. 842 und 842/10, Gmkg. Ebersberg, Floßmannstr. 5a / 7 (TA 14.06.16 Top 01)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beantragt ist der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage. Zu diesem Bauvorhaben gibt es einen gültigen Vorbescheid vom 16.08.2016.

Der nun eingereichte Antrag weicht von der gem. Vorbescheid zulässigen Wandhöhe und der zulässigen Gebäudebreite ab und wird deshalb nochmal dem Technischen Ausschuss zur Zustimmung vorgelegt.
  1. Die neue Wandhöhe der beiden Gebäude beträgt 7,55 m und ist gegenüber dem Vorbescheid mit zulässigen 7,50 m geringfügig erhöht worden. Die zulässige Dachneigung von 27° bleibt unverändert.
  2. Gem. Vorbescheid ist ein Gebäude mit einer Länge von 29,75 m und einer Breite von 12,20 m, also einer überbauten Grundfläche von 363 m² im Hauptkörper zulässig. Die Vorgartenlinie von 4,0 m zur nördlichen Grundstücksgrenze muss unbebaut bleiben.
In der aktuellen Fassung wird das Gebäude mit einer Länge von 29,70 m und einer Breite von 13,50 m (überbaute Grundfläche somit 401 m²) beantragt. Hier liegt eine deutliche Abweichung zum Vorbescheid vor. Des Weiteren plant der Bauherr in der freizuhaltenden Vorgartenlinie von 4 m insgesamt 4 von erforderlichen 22 Stellplätzen. Diese Stellplätze können wie geplant dort angelegt werden, da es sich hierbei nicht um eine bauliche Anlage im Sinne eines „Gebäudes“ handelt.
  1. Im Gesamtgebäude entstehen insgesamt 13 Wohnungen (Haus A: 6 Whg./Haus B: 7 Whg.). Es sind somit 20 Stellplätze für die Bewohner herzustellen, die mit 16 Stellplätzen in der Tiefgarage und mit 4 oberirdischen Stellplätzen nachgewiesen werden. Es sind gem. Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg noch 2 Besucherstellplätze herzustellen und als solche zu kennzeichnen.

Die Verwaltung sieht trotz der abgeänderten Gebäudemaße die Einfügungsmerkmale des § 34 BauGB noch erfüllt und schlägt vor, dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Die fehlenden zwei Stellplätze sind noch nachzuweisen bzw. können abgelöst werden.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Ausschusses wurde die erneute Verdichtung durch nochmaliges Vergrößern der Baukörper kritisiert. Es wurde die Meinung vertreten, dass die Vorgartenzone überhaupt freizuhalten wäre.
Das Argument der Wohnraumschaffung ist hier zumindest in Zweifel zu ziehen, da die Wohnungen in einem höheren Preissegment anzusiedeln seien.

Die Verwaltung erläutert, dass hier aufgrund des rechtskräftigen Vorbescheids kaum mehr Eingriffsmöglichkeiten bestehen. Man hätte bereits bei der Beratung des Vorbescheids entsprechende Maßnahmen treffen müssen. Im unbeplanten Innenbereich besteht ohne planungsrechtliche Regelungen immer die Gefahr, dass sich die vorhandene Bebauung aufschaukelt.  Hinsichtlich der Anordnung der oberirdischen Stellplätze wurde der Vorschlag mit dem Landratsamt abgestimmt. Die Fläche ist von Bebauung mit Gebäuden freizuhalten.

Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters sollte die Sache in einer zweigeteilten Beschlussempfehlung behandelt werden:

  1. Der Technischen Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben wegen Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen auf den Grundstücken FlNr. 842 und 842/10, Gemarkung Ebersberg, Floßmannstraße 5a/7 nicht zu.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben vorerst nicht zu, da der Stellplatznachweis nicht erfüllt ist. Nach Klärung der Stellplatzfrage wird die Verwaltung den Antrag per Geschäftsordnung der Stadt Ebersberg an die Genehmigungsbehörde weiterleiten.

Beschluss 1

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben wegen Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen auf den Grundstücken FlNr. 842 und 842/10, Gmgk. Ebersberg, Floßmannstraße 5a und 7 nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben vorerst nicht zu, da der Stellplatznachweis nicht erfüllt ist. Nach Klärung der Stellplatzfrage wird die Verwaltung den Antrag per Geschäftsordnung der Stadt Ebersberg an die Genehmigungsbehörde weiterleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 26.07.2019 09:53 Uhr