Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 30/9, Gmkg. Oberndorf,Weidinger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beantragt ist der Neubau eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Nr. 110 – nördl. Ortsrand Oberndorf.

Gem. Satzung ist für dieses Grundstück ein Haus mit zwei Wohneinheiten und einer Doppelgarage mit Besucherstellplatz zulässig. Für das beantragte Bauvorhaben sind folgenden Befreiungen von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung erforderlich und beantragt:
  1. Die max. zulässige Grundfläche von 9 x 15 m für das Gebäude wird überschritten. Das beantragte Gebäude hat eine Fläche von 10,25 x 15,98 m.
  2. Die nördliche Doppelgarage überschreitet mit 6,50 x 7,25 m die zulässige Grundfläche für Garagen von 6 x 6 m. Die Firstrichtung ist in Abweichung des Wohngebäudes geplant, gem. Satzung sind Garage und Wohngebäude mit der gleichen Firstrichtung anzuordnen.
  3. Die südliche Garage liegt außerhalb des Bauraumes für Garagen. Auch diese Garage überschreitet mit 6,25 x 7,30 m die zulässige Grundfläche und weicht in der Firstrichtung vom Wohngebäude ab.
  4. Im nördlichen Bereich des Grundstückes werden drei Besucherstellplätze hergestellt, die Satzung sieht einen Besucherstellplatz vor.

Die Befreiungen können erteilt werden, da sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und mit den öffentlichen und nachbarlichen Belangen vereinbar sind.
Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Für die Überschreitung der Abstandsflächen im südlichen Bereich des Grundstückes liegen jeweils Abstandsflächenübernahmeerklärungen von den betroffenen Nachbarn vor.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben samt den erforderlichen Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 09:53 Uhr