Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Rinding;
a) Ortstermin in Rinding Hs.Nr. 2
anschließend Beratung und Beschlussfassung im Sitzungssaal des Rathauses
Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Rinding;
b) weiteres Vorgehen TA 14.02.17 TOP 09
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu a)
In der TA-Sitzung vom 14.02.2017 (TOP 9, öffentlich) wurde festgelegt, einen Ortstermin in Rinding abzuhalten. Der Ortstermin soll die Entscheidung über den Erlass einer Festlegungs- und Einbeziehungssatzung vorbereiten.
Zu b)
In der Sache wird auf die TA-Sitzung vom 14.02.2017 (TOP 9, öffentlich) verwiesen. Auf Sachvortrag wird verzichtet.
Der Punkt wird zur Diskussion gestellt.
Diskussionsverlauf
StR Mühlfenzl nahm an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teil.
Dritter Bürgermeister Riedl hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Er wies allerdings darauf hin, den Umgriff der Satzung nochmals genau zu klären. Nach seiner Ansicht müssten die Anwesen Rinding 16 und 18 dann auch mit einbezogen werden.
StR Goldner erklärte, dass er gegen eine weitere Ausweisung von Bauland auf der Westseite von Rinding sei. Er ist auch gegen die Anlage eines Parkplatzes zu Lasten der schönen Obstbäume am Ortseingang. StRin Platzer schloss sich dieser Sichtweise an.
StR Otter bat um Prüfung, ob das Vorhaben über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan realisierbar wäre.
Erster Bürgermeister Brilmayer schlug vor, den genauen Umgriff der Satzung mit dem Landratsamt abzustimmen.
Nach eingehender Beratung wurde übereinstimmend beschlossen, die Sache nochmals in den Fraktionen zu beraten und entweder im Mai oder Juni erneut im TA zur Beratung vorzulegen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 09:54 Uhr