Bebauungsplan Nr. 199 - Hörmannsdorf Nord; a) Vorstellung der Planung durch das Planungsbüro b) Einleitungsbeschluss zur 9. FNP-Änderung Hörmannsdorf Nord TA 14.07.15, TOP 11 + TOP 19 nö


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.05.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Technische Ausschuss fasste am 14.07.2015 (TOP 11, öffentlich) den Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Hörmannsdorf Nord“.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich beim LRA Ebersberg den möglichen Gebietscharakter für das neue Baugebiet klären lassen. Im Ergebnis stimmt das Landratsamt einer  Festsetzung als allgemeines Wohngebiet zu. Immissionsschutzfachliche Gutachten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte die markante Eiche (Naturdenkmal) am Ortseingang besser zur Geltung gebracht werden.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das künftige Baugebiet als Dorfgebiet (MD; § 5 BAuNVO) dargestellt. Nachdem als Planungsziel ein allgemeines Wohngebiet (WA; § 4 BauNVO) angestrebt wird, muss gemäß dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert  werden. Dies kann gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, für  den Stadtrat am 18.07.2017 eine entsprechende Beschlussempfehlung zu fassen.

Herr Architekt Baumann stellt dem Ausschuss die weiteren Planungen vor und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

StR Otter begrüßte die Bebauungsvorschläge der neuen Variante, regte jedoch an, die Häuser mit der Firstrichtung senkrecht zur Hanglinie auszurichten. Er zweifelte an der rechtlichen Zulässigkeit eine WA-Festsetzung.  Er hält die Festsetzung als WA für nicht sinnvoll und spricht sich für ein MD aus.(Änderung lt. Niederschrift v. 27.06.2017 mm) Er regte an, dass die Planungen zunächst in den Fraktionen beraten werden sollten.  StR Schechner stellte fest, dass die Landwirtschaft immer Probleme habe, wenn neue Leute zuziehen würden.
StR Mühlfenzl wies auf den dörflichen Charakter von Hörmannsdorf hin. Nach seiner Ansicht seien die Wohnungs- bzw. Grundstücksgrößen im heutigen Wohnungsbau nicht mehr zeitgemäß. Er regte eine weitere Zufahrt von Süden her an. Er schloss sich der Anregung von StR Otter an, die Sache zunächst in den Fraktionen zu beraten. Hierfür sollen Angaben zu Grundstücksgrößen und Anzahl der Häuser gemacht werden.
StR Abinger stellte fest, dass  im Stadteil Friedeseiche VIII kleinere Häuser gebaut würden und es in Ebersberg auch Bewohner gäbe die nach größeren Einheiten nachfragen würden.
StR Goldner stimmte für die vorgeschlagene Änderung des Flächennutzungsplanes und sprach sich ansonsten für eine Beratung in den Fraktionen aus. In diesem Zusammenhang bat er den Weg von Hörmannsdorf über Aßlkofen nach Grafing-Bahnhof herzurichten.

Beschluss

zu a) Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag. Die Planungsunterlagen einschließlich der Stellungnahme des Landratsamtes sind den Fraktionen zur Beratung zur Verfügung zu stellen.

Abstimmung: 10: 0


zu b)
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einen Einleitungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück FlNr. 1950/1, Gemarkung Ebersberg zu fassen. Planungsziel ist die Änderung der Darstellung der Fläche von derzeit Dorfgebiet (MD; § 5 BauNVO) in ein allgemeines Wohngebiet (WA; § 4 BauNVO). Die Flächennutzungsplanänderung ist im Parallelverfahren, zusammen mit der Bebauungsplanaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 199 –Hörmannsdorf Nord durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 09:55 Uhr