Bauantrag wegen Errichtung eines temporären Parkplatzes auf dem Grundstück FlNr. 1429, Gemarkung Ebersberg, Am Forst, 85560 Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 20.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Antragstellerin plant die Erstellung eines temporären Parkplatzes für ca. 360 PKW’s auf dem bislang noch unbebauten Gewerbegrundstück zwischen der Schwabener Straße und der Straße am Forst. Der Parkplatz soll für die Firma Eurofins als Ausweichparkplatz zur Verfügung gestellt werden. Die Firma Eurofins hat für die Zeit der Corona-Pandemie ihren Personalstand deutlich erhöht um die Tests zeitnah abarbeiten zu können. Bislang parkten die Mitarbeitenden in den umliegenden Straßen und im Bereich des Waldsportparks. Der enorme Parkdruck führte zu zahlreichen Beschwerden der betroffenen Wohnbevölkerung. 
Zur Lösung der Situation fand im Rathaus eine Besprechung statt, in der die nun vorliegende Parkplatzvariante zur Entlastung besprochen wurde. 

Folgendes ist geplant:

Grundstücksgröße                                                9.973 m²
Flächen für Parken und Fahren                                8.560 m²
Übrigen Flächen werden begrünt
Parkflächen werden versickerungsfähig ausgeführt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 122.1 – Gewerbepark Nord. Hierzu läuft derzeit ein Änderungsverfahren. Der Bebauungsplan setzt gem. § 8 BauNVO ein Gewerbegebiet (GE) fest. Für die Schaffung eines temporären Parkplatzes ist eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich. Zum einen ist eine Befreiung von der Art der Nutzung und zum anderen vom Bauraum erforderlich. 

Der Parkplatz dient zur Entlastung der Parksituation im gesamten Bereich der Anzinger Siedlung und der umliegenden Bereiche. Die Befreiung kann erteilt werden, da aufgrund der zeitlich Befristeten Wirkung die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht verletzt werden. Das dort ursprünglich vorgesehen Lagerhausgebäude soll nach Beendigung der Parkplatznutzung auf jeden Fall errichtet werden. Aufgrund der besonders hohen Anforderungen an die Testkapazitäten im Zuge der Coronapandemie ist ein erhöhter Personalbedarf zur Abarbeitung der Testmaterialien erforderlich. Diese Situation stellt gegenüber der vorgesehenen Planung ein atypisches Element dar welches eine Befreiung vom Bebauungsplan rechtfertigt. Durch die Schaffung des Parkplatzes werden die Belange der Nachbarschaft insoweit verbessert, als dass aus den Siedlungsstraßen ein gewisser Parkdruck genommen wird. Weitere öffentliche Belange sind dadurch nicht betroffen. 

Diskussionsverlauf

StRin Platzer erkundigte sich nach der Regelung der Befristung. 
Die Verwaltung teilte mit, dass dies über eine Nebenbestimmung in der Baugenehmigung geregelt werden soll. 
StR Schedo regte an, für den Bereich der Forstinninger Straße einen Parklizenzbereich (Anwohnerparkzone) zu prüfen. Weiterhin sollen die zugewiesenen Parkplätze des TC Ebersberg berücksichtigt werden. 
Erster Bürgermeister Proske schlug hier eine direkte Klärung mit der Fa. Eurofins vor; evtl. kann die Parkzeit für diese Plätze zeitlich beschränkt werden. 
StR Otter bezweifelte die Möglichkeit der Befristung. Insgesamt sei die Maßnahme zu begrüßen. Die Flächen sollten nicht befestigt und auf die vorhandenen Alleebäume müsse Rücksicht genommen werden. 

Anmerkung der Verwaltung:
Eine Baugenehmigung kann nach Art. 68 Abs. 4 BayBO mit Auflagen und Bedingungen (Nebenbestimmungen nach Art. 36 BayVwVfG) versehen werden. 
Die Befristung ist eine Nebenbestimmung nach der eine Vergünstigung (hier Baugenehmigung) zu einem bestimmten Zeitpunkt endet (Art. 36 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG). Bei einem Endtermin erlischt mit Ablauf der Frist die Baugenehmigung und das Vorhaben wird formell rechtswidrig. 
Nachdem es hier Wille des Grundeigentümers/Antragstellers ist, die bauliche Anlage von vorne herein nur auf eine beschränkte Zeit zu errichten, kann eine befristete Genehmigung erteilt werden. Somit ist hier eine entsprechende Nebenbestimmung in der Baugenehmigung rechtlich möglich.   

StR Friedrichs schlug vor, den Shuttle-Service weiter auszubauen, um eine Reduzierung des Verkehrs zu erreichen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung eines temporären Parkplatzes auf Grundstück FlNr 1429, Gemarkung Ebersberg, Am Forst, 85560 Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2021 13:04 Uhr