Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück FlNr. 2047/3 und FlNr. 2049, Gmkg. Oberndorf, Ruhensdorf 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 20.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle nördlich seiner Hofstelle in Ruhensdorf 1. 

Folgendes ist geplant:

Neubau einer landw. Maschinen- und Bergehalle                33,39 m x 18,70m (+4,50m Vordach)
Überbaute Grundstücksfläche                                775 m²
Wandhöhe                                                        5,55 m
Firsthöhe                                                        9,59 m
Satteldach mit 20° Dachneigung
Stellplatznachweis                                                6 Stellplätze

Das Baugrundstück liegt am nördlichen Ortsrand von Ruhensdorf und planungsrechtlich im Außenbereich. Die Beurteilung von Vorhaben richtet sich somit nach § 35 BauGB. 

Bei der geplanten Halle handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Sie dient dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist am nördlichen Ortsrand von Ruhensdorf eine ca. 20 m breite Ortsrandeingrünung mit Obstbäumen dargestellt. Der Flächennutzungsplan enthält hier eine sachliche und räumlich konkrete standortbezogene Aussage und zwar die Darstellung einer Ortsrandeingrünung. Diese FNP-Aussage ist in diesem Fall auch bei privilegierten Vorhaben zu beachten (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, RdNr. 80 zu § 35 BauGB).
Die im Flächennutzungsplan festgelegte Ortsrandeingrünung liegt hier im Bereich der geplanten Halle. Insofern besteht hier ein Widerspruch zum Flächennutzungsplan. 
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Ortsrandeingrünung entsprechend nach Norden  hinauszuschieben und im Rahmen der Baugenehmigung als Auflage in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen. 

Die vorhandene Bepflanzung, wie sie im Freiflächengestaltungsplan angeboten wird, erfüllt die Vorgaben des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle nicht. In Abstimmungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde beim LRA Ebersberg vom 31.03.2021 soll im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die im Flächennutzungsplan geforderte Ortsrandeingrünung im Bereich der Neubebauung realisiert werden.       

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem Antragsteller auf der Halle eine PV-Anlage geplant ist. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle in Ruhensdorf 1, 85560 Ebersberg, FlNr. 2047/3 und 2049, Gem. Oberndorf und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 
Das Landratsamt wird gebeten, die im Flächennutzungsplan dargestellte Ortsrandeingrünung als Auflage im Genehmigungsbescheid festzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2021 13:04 Uhr