Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Massivholzbauweise auf dem Grundstück FlNr. 1731, Gmkg. Oberndorf, Am Obstgarten 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 20.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses in Englmeng 5, 85560 Ebersberg, FlNr. 1731, Gemarkung Oberndorf. 
Das an dieser Stelle bestehende Gebäude soll abgebrochen werden. 

Geplant ist folgendes:

Grundstücksgröße                                                        1.645 m²
Einfamilienwohnhaus         10m x 12m mit Anbau (4x4 m)                136 m² Grundfläche
Wandhöhe                                                                6m 
E+D 
Satteldach mit 27° Dachneigung
2 Stellplätze

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Ortschaft Englmeng ist planungsrechtlich als Innenbereich (§ 34 BauGB) einzustufen. 
Danach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. 

Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Dort sind Wohnhäuser allgemein zulässig. 
Das Bauvorhaben erfüllt im Übrigen die weiteren Einfügungskriterien. 

Die notwendigen Stellplätze werden in einer Doppelgarage nachgewiesen. Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Neubau eines Einfamilienhauses in Englmeng 5, 85560 Ebersberg, FlNr. 1731, Gemarkung Oberndorf und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2021 13:04 Uhr