Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Massivholzbauweise auf dem Grundstück FlNr. 1731, Gmkg. Oberndorf, Englmeng 5; Zustimmung zu den Abweichungen von den Abstandsflächen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Ferienausschusses, 24.08.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ferienausschuss | Sitzung des Ferienausschusses | 24.08.2021 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Überlappung der Abstandsflächen auf der Südostseite zur bestehenden landwirtschaftlichen Halle. Die Zustimmung des Nachbarn liegt vor. Es handelt sich um lediglich geringe Überlappungen. Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bestehen nicht.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, der Abweichung zuzustimmen.
Die Abstandsfläche überschreitet zu einem geringen Teil die Straßenmitte. Dies ergibt sich aus der Ausschöpfung des 16m-Privilegs. Insgesamt rückt das neue Gebäude aber im Vergleich zum Altbestand weiter von der Straße ab, so dass damit insgesamt eine Verbesserung der Situation eintritt. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag zuzustimmen.
Die Abstandsfläche liegt nun – nach der Teilung – mit ca. 5,43 m auf der neu gebildeten FlNr. 1731/7. Der Eigentümer hat der Abstandsflächenübernahme zugestimmt. Seitens der Verwaltung wird ebenfalls die Zustimmung empfohlen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0