Umbau des bestehenden Einfamilienhauses mit Ausbau und energetischer Sanierung des Dachgeschosses in Ebersberg, Alpenstraße 22, FlNr. 747/24, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 24.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 24.08.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, das bestehende Einfamilienhaus umzubauen, das Dachgeschoss auszubauen und energetisch zu sanieren. 
Folgendes ist geplant:
Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken
Einbau von drei Dachgauben (á 2,51m Breite) auf der Südseite
Einbau von zwei Dachgauben (á 1,81m Breite) sowie eines großen stehenden Fensters für das Treppenhaus (Breite 3 m) auf der Nordseite
Anhebung des Daches mit neuer Wandhöhe talseitig 6,59 m im Mittel, bergseitig 2,95 m. 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 19.1-südlich der Alpenstraße.
Dieser setzt als höchstzulässige talseitige Wandhöhe 6,5 m fest. Auf der Südseite sind 2 Dachgauben mit einer maximalen Breite von 1,4 m zulässig. 
Das Vorhaben benötigt daher folgende Befreiungen, die auch beantragt wurden:
  • Befreiung von der Wandhöhe; die geplante Wandhöhe soll im Mittel 6,59 m betragen. Aufgrund des Geländeverlaufs beträgt sie zwischen 6,34 m und 6,85 m. Insgesamt beträgt die Überschreitung ca. 9 cm. 
    Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.
  • Befreiung von der Regelung über Dachgauben; es sind für die zusätzliche Schaffung von Wohnraum 3 Dachgauben á 2,51 m Breite geplant. Im Sinne einer optimalen Nutzung der vorhandenen Räume und der Schaffung von Wohnraum im Bestand kann die Befreiung seitens der Verwaltung befürwortet werden.
Abweichung von den Abstandsflächenregelung für Grenzgaragen; die Grenzgarage bleibt im Bestand erhalten. Durch die Einbeziehung in das Dach des Hauptgebäudes und des vorhandenen Geländeverlaufs kann die mittlere Wandhöhe von 3 m nicht überall eingehalten werden. Für die Nachbarn entsteht dadurch keine Verschlechterung. Seitens der Verwaltung wird die Befreiung befürwortet.

Beschluss

Der Ferienausschuss hat Kenntnis vom Bauvorhaben wegen Umbau des bestehenden Einfamilienhauses mit Ausbau und energetischer Sanierung des Dachgeschosses in Ebersberg, Alpenstr. 22, FlNr. 747/24, Gemarkung Ebersberg. 
Der Ferienausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Zu den notwendigen Befreiungen wird ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2021 07:47 Uhr