Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.07.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu den Beiträgen:
Zum 31.12.95 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks-und Geschossflächen erstmals erfasst; dabei zu berücksichtigen waren und sind die anteiligen Kosten für die Straßenentwässerung und die Regenwasserbeseitigung.
Die früheren Tabellen wurden mit den tatsächlichen Zahlen fortgeschrieben und liegen nun dieser Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis der Kalkulation: Steigerung der Beitragssätze für die beitragspflichtigen Grundstücksflächen um ca. 10 % (Regenwasserbeseitigung) von bisher 2,43 €/m² auf nun 2,69 €/m², für die Geschossflächen deutlicher, nämlich von 8,05 €/m² auf 9,63 €/m².
Alleine im Jahr 2014 und 2015 sind insgesamt Investitionskosten von knapp 3 Millionen Euro getätigt bzw. aktiviert worden.
Bei der Grundstücksfläche lag der Betrag 2009 schon einmal bei 3,19 €/m². Zuletzt wirkt sich beitragserhöhend aus, dass die Höhe der beitragspflichtigen Grundstücksflächen im Verhältnis prozentual nicht so angestiegen ist, wie die Investitionen für die RW-Beseitigung, gleiches gilt für die Schmutzwasserbeseitigung.
Die neuen Beitragssätze können in Vergleich zu anderen Entsorgern aber weiterhin als sehr moderat bezeichnet werden. Gerade bei der SW-Beseitigung liegen die Beitragssätze sehr deutlich über 10 € je m² Geschossfläche, teils im südlichen Landkreis sogar über 20 € je m² Geschossfläche.

Zu den Gebühren:
Auch die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulation fortgeführt, incl. der gesonderten Ermittlung einer eigenen Gebühr für die Regenwasserbeseitigung. In den Zwischenergebnissen bzw. deren Fortschreibung kann es zu geringfügigen, für das rechnerische Ergebnis aber unbedeutenden Rundungsdifferenzen kommen.
Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. den Sachbüchern und der Finanzverwaltung bis 2020 fortgeschrieben.
Die Zusammenstellung der Kosten für die Jahre 2015 - 2017 zeigt das rechnerische Ergebnis der Nachkalkulation auf; daraus ergibt sich insgesamt eine Kostenüberdeckung von ca. € 57.000 jährlich. Sie resultiert ganz maßgeblich daraus, dass ab 2016 erheblich mehr Abwasser eingeleitet worden ist, als in den Jahren vorher (neu und mehr Menge als erwartet einleitende Gebiete).
Die Unterhaltskosten wurden auf der Basis der Zahlen von 2017 mit angemessener Erhöhung bei einzelnen Haushaltsstellen und unter Berücksichtigung von Sanierungsmaßnahmen an Kanälen für die kommenden Jahre fortgeschrieben.
Die Kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) wurden unverändert zur letzten Kalkulation ermittelt; sie verändern sich üblicherweise nur geringfügig.

Die Schmutzwassergebühr steigt von derzeit € 2,30 auf € 2,61 je m³ Einleitungsmenge, weil trotz der an die Gebührenzahler auszuschüttenden Überdeckung der Vorjahre (jährlich gut € 90.000) hohe Sanierungsaufwendungen anstehen, dabei belasten z. B. Aufwendungen in der Kläranlage allein die Schmutzwassergebühr.
Der anteilige Aufwand für die Regenwasserbeseitigung wurde jährlich mittels prozentualer Einzelansätze je Kostenart und Kostenstelle ermittelt. Vom gesamten Gebührenbedarf entfallen jährlich ca. € 340.000 auf die Regenwasserbeseitigung. Durch höhere anteilige Unterhaltskosten bei den Vorjahren als erwartet, wurde hier jährlich eine Kostenunterdeckung von ca. € 35.000 erzielt. Diese Unterdeckung ist ebenfalls auf die Gebührenzahler umzulegen, woraus sich eine Steigerung der Regenwassergebühr von bisher 0,49 € auf 0,53 € je m² anrechenbarer Grundstücksfläche ergibt. Sie verteilt sich auf die mittels Beiwert herunter gerechneten, versiegelten Grundstücksflächen der angeschlossenen Grundstücke.
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Einleitungsgebühr für Schmutz-  und Regenwasser in der Summe als relativ hoch einzustufen. Es ist aber trotzdem ratsam und sinnvoll, bei den vielen älteren Kanälen keinen Sanierungsstau aufkommen zu lassen.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat seine Empfehlung in der Sitzung am 04.07.2017 einstimmig beschlossen.

Beschluss

Zu den Beiträgen:
Der Stadtrat beschließt, die Beiträge für den Zeitraum vom 01.01.2018 - 31.12.2020 auf € 2,69 je m² Grundstücksfläche und auf € 9,63 je m² Geschossfläche festzusetzen. Kann nur Schmutzwasser eingeleitet werden, so ist der Beitrag nur für die Geschossfläche zu entrichten. Die Weiterführung der Beitragskalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation und unter gesonderter Berücksichtigung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung wird anerkannt.

Zu den Gebühren:
Der Stadtrat beschließt, die Gebühr für Schmutzwasser für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 auf € 2,61 je m³ eingeleiteten Abwassers festzusetzen. Die Gebühr für die Regenwasserbeseitigung wird je m² der mit einschlägigem Abflussbeiwert ermittelten Grundstücksflächen auf € 0,53 festgesetzt. Die Weiterführung der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2019 09:21 Uhr