Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Die Verwaltung hat die Jahresrechnung 2016 mit allen Anlagen fristgerecht erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- die Vorsitzende: Frau Schurer
- die Mitglieder: Frau Schmidberger, Herr Obergrusberger, Herr Schedo und Herr Zwingler
Der Ausschuss hat die Jahresrechnung 2016 heuer in 2017 am 22. und 23. Mai eingehend geprüft und über die Prüfung eine Niederschrift angefertigt.
Die Endzahlen des Rechnungsjahres 2016 lagen dem Prüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Prüfung hat insgesamt keine Beanstandungen ergeben, die zu einer Änderung der Abschlusszahlen 2016 führen würden.
Im Prüfbericht wurde u. a. Folgendes -sinngemäß zusammengefasst- festgestellt:
- Haushaltsüberschreitungen sind festzustellen, konnten aber entweder durch Beschlüsse oder besondere Umstände begründet werden,
- der rechtzeitige Eingang der Einnahmen,
- bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlässen wurde ordnungsgemäß verfahren,
- die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse wurden korrekt ausgeführt
- alle Ausgaben wurden als notwendig und angemessen angesehen und korrekt gebucht,
- sämtliche überprüfte Buchungen waren ausreichend belegt und
- die Vermögensgegenstände sind vollzählig erfasst.
Weiter wurde im Prüfungsprotokoll erwähnt bzw. beantragt:
(teure Internetstandleitung „Rathaus – Bauhof“ wird gekündigt und durch eine
kostengünstigere Richtfunkstrecke ersetzt)
- dass bei Anschaffungen Vergleichskostenangebote mit den Rechnungen mit eingescannt werden sollen bzw. wenn der Scanaufwand zu groß wäre, erläuternde Kommentierungen festgehalten werden
- dass die Umlegemöglichkeit von Kosten für Feuerbeschauen in nicht städtischen Liegenschaften überprüft werden soll
(Schreiben vom BayGT vom 13.06.2017: § 8 Satz 1 FBV bestimmt unmissverständlich, dass die durch die Feuerbeschau entstehenden Aufwendungen die Gemeinden zu tragen haben… eine Weiterverrechnung der Aufwendungen ist ausgeschlossen….)
- dass geprüft werden soll, ob die jährlichen PV-Einnahmen der Energiewende zugeführt werden können
- weiter wurden die privaten Heimfahrten bei städt. „Bereitschaft-Dienstleistenden“, z. B. bei ANérn der Abwasserentsorgung/ Wasserversorgung, mit städtischen Dienstfahrzeugen überprüft und für „in Ordnung“ befunden.
Im Gesamtergebnis wurde u. a. festgestellt, dass es -wie auch in den vergangenen Jahren- keinerlei Beanstandungen gibt und die Bücher sorgfältig geführt sind.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat seine Empfehlung in der Sitzung am 04.07.2017 einstimmig beschlossen.