Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 13.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Finanzen, Wirtschaft und Digitales | Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales | 04.10.2022 | ö | vorberatend | 7 |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 13.12.2022 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Die Gemeindeverordnung über zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Rasenmähen, sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten im Bereich der Stadt Ebersberg vom 18.12.2002 verliert gemäß § 5 nach 20 Jahren ihre Gültigkeit.
Somit muss zum 01.01.2023 eine neue Verordnung in Kraft gesetzt werden, wenn weiterhin eine örtliche Beschränkung ruhestörender Arbeiten gelten soll.
Von den Ruhezeiten 20 bis 07 Uhr und 13 bis 15 Uhr ausgehend liegt als Anlage ein Entwurf einer neuen Lärmverordnung bei. Diese ist angelehnt an andere im Landkreis vor Kurzem in Kraft getretene Verordnungen ein wenig einfacher und damit übersichtlicher gehalten als die Vorgängerversion.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat den Erlass in seiner Sitzung am 04.10. einstimmig empfohlen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Lärmverordnung überarbeitung 2022 (.pdf)
Datenstand vom 15.12.2022 10:50 Uhr