Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohngebäude in 85560 Ebersberg, Kumpfmühle 3b, FlNr. 2751/10, Gemarkung Oberndorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 18.04.2023 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann eine Befreiung erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Befreiung ist auch städtebaulich vertretbar, da das Vorhaben auch im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens darstellbar und abwägungsfehlerfrei planbar wäre.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0