Abbruch eines landwirtschaftlichen Geräteraumes und einer Maschinenhalle mit Wiedererrichtung beider Gebäude, FlNr. 1656, Gemarkung Ebersberg, Aßlkofen 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 22.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt sind der Abbruch eines landwirtschaftlichen Geräteraumes und einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, sowie die Wiedererrichtung der beiden Gebäude in leicht abgeänderter Form.
Die neue Maschinenhalle wird bestandsgleich errichtet. Auf der Nordseite der Maschinenhalle kann der Bauherr die Abstandsflächen nicht auf dem eigenen Grundstück nachweisen. Es liegt hierzu eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des angrenzenden Nachbarn (FlNr. 1658, Gmkg. Ebersberg) vor.
Der abzubrechende Geräteraum verfügt über eine Grundfläche von ca. 20 m² und wird durch einen größeren Geräteraum mit einer Grundfläche von ca. 63 m² ersetzt.
Es handelt sich hierbei um zwei privilegierte Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Beschluss

Der Feriena usschuss stimmt den Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2019 08:49 Uhr