Bauantrag wegen Aufstockung einer Doppelhaushälfte, energetische Sanierung und Erneuerung einer Garage mit Geräteraum, Erweiterung des Erdgeschosses in 85560 Ebersberg, Ringstr. 58, FlNr. 750/10, Gemarkung Ebersberg; siehe TA vom 12.07.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sache wird auf den vorangegangenen TA-Beschluss vom 12.07.2022, TOP 3, öffentlich verwiesen. 
Der Änderungsbebauungsplan Nr. 23.1 – Südwest Landhausbau ist mittlerweile rechtswirksam. 

Geplant ist folgendes:

Aufstockung des bestehenden Wohnhauses um 1 Vollgeschoss
Wandhöhe neu:                                                                7,70 m
Firsthöhe neu:                                                                9,46 m 

Überschreitung der westlichen Baugrenze um ca. 30 cm 
wegen Aufbringen der Dämmung zur energetischen Sanierung

Neubau eines Gartengerätehäuschens südlich der bestehenden 
Garage inkl. Kelleraußentreppe (5,37 m x 5,24m)                        28,13 m²
Zusammen mit der bestehenden Garage ergibt sich eine 
Grenzbebauung von 11,20 m


Erweiterung der Küche um ca. 2.20 m nach Norden                         6,93 m²


Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des geänderten, einfachen Bebauungsplanes Nr. 23.1 – Südwest Landhausbau. Die geplante Höhenentwicklung entspricht den Festsetzungen und ist daher genehmigungsfähig. Ebenso ist die Vorgabe für Solarflächen eingehalten. Der hierfür notwendigen Abweichung von den Abstandsflächen wird zugestimmt.  

Die Erweiterung der Küche liegt innerhalb des Bauraumes und ist daher ebenfalls genehmigungsfähig. 

Für die energetische Sanierung und die damit verbundene Überschreitung der Baugrenze nach Westen ist eine Befreiung beantragt. Vor dem Hintergrund der energetischen Sanierung und der vorliegenden Nachbarzustimmung kann der Befreiung das Einvernehmen erteilt werden. 
Für die neu entstehende Grenzbebauung kann das Einvernehmen ebenfalls erteilt werden, da der westliche Nachbar davon nicht unmittelbar betroffen ist. Die geplante Bebauung mit dem Gartengerätehaus hält die Abstandsfläche ein, da zwischen dem Nachbargrundstück Ringstr. 56 (FlNr. 750/11) und dem Baugrundstück (Ringstr. 58, FlNr. 750/10) ein weiteres Garagengrundstück (FlNr. 750/21) liegt, das dem östlich angrenzenden Nachbarn (Ringstr. 60, FlNr. 750/9) gehört. Insofern liegt für das westlich angrenzende Grundstück Ringstraße 56 keine Beeinträchtigung durch die neu geplanten Nebenanlagen vor. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Aufstocken einer Doppelhaushälfte, energetischer Sanierung und Erneuerung einer Garage mit Geräteraum und Erweiterung des Erdgeschosses in 85560 Ebersberg, Ringstr. 58, FlNr. 750/10, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben sowie den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 16:17 Uhr