Sanierung Dach Turnhalle Flossmannstrasse
Vorstellung Schadensbild, Sanierungskonzept
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die gerichtlich bestellten Gutachter haben Mitte April Ihr Gutachten eingereicht. Das Beweissicherungsverfahren ist somit abgeschlossen. Die Beiden Gutachten liegen der Sitzungsvorlage bei.
Laut Gutachten ist ein Austausch von 99% der Fläche erforderlich.
In der Zwischenzeit haben Architekt und Tragwerksplaner ein Konzept entwickelt wie die Holzdecke ohne Demontage möglich ist. Eine Demontage der Brettsperrholzelemente würde eine Unbenutzbarkeit der Halle während der Sanierung bedeuten. Zudem wäre eine Demontage der Fassade notwendig. Witterungseinflüsse wären schwer in Griff zu bekommen. Bereits im Dezember 2023 musste kurzfristig wegen Wassereinbruch die Halle gesperrt werden.
Architekt Schmidmaier hat die Überplanung des Dachaufbaues vorgenommen. In der vorliegenden Präsentation wurden 2 Alternativen ausgearbeitet.
Laut Rechtsanwalt Sienz ist eine nahezu identische Ausführung des Bestandes zu empfehlen, da eine Abrechnung der geänderten Bauteile zu erheblichen Klärungspunkten und Unwägbarkeiten führen kann. Eine Kostenerstattung der kompletten Summe ist mit einer geänderten Ausführung unwahrscheinlich.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Dachausführung wie gehabt mit Flachdach und Begrünung auszuführen. Die Dämmung sollte jedoch vollflächig in Bitumen vergossen werden, die Ausführung der Entwässerung geändert werden (laut Gutachter mangelhafte Planung).
Vorteil der Flachdachausbildung ist die Verhinderung der Quartierserwärmung und die kostengünstigere Ausführung der Fotovoltaik.
Diskussionsverlauf
Architekt Schmidmaier und Frau Kreppmaier vom Büro Kugler Kerschbaum erläutern die vorhandenen Schäden und Varianten zu den Sanierungsmöglichkeiten. In der anschließenden Diskussion weist StR Schechner noch einmal darauf hin, dass er grundsätzlich nicht für eine Flachdachkonstruktion stimmen wird. StR Riedl erläutert die Problematik der Regenrückhaltung, die bei einer Schrägdachkonstruktion nicht gegeben ist, jedoch in diesem Fall erforderlich ist, da eine ungedrosselte Einleitung in die Kanalisation nicht möglich ist. Unter den meisten Mitgliedern des technischen Ausschusses herrscht die Meinung, dass eine Satteldachlösung sicherer und geeigneter wäre, jedoch auf Grund der Streitsache und Ungewissheit der Kostensituation, die ursprüngliche Flachdachkonstruktion mit geänderter Planung der Entwässerungssituation wiederherzustellen. StR Otter weist darauf hin, dass eine Genehmigung erforderlich ist und ebenfalls die Statik geprüft werden muss. Herr Kerschbaum und die Verwaltung teilen mit, dass das bereits berücksichtigt ist und Kontakt mit dem ursprünglichen Gutachter aufgenommen worden ist. StR Friedrichs weist darauf hin, dass ein Flachdach mit Begrünung sich positiv für das Mikroklima in diesem Stadtviertel auswirkt und plädiert für die Ausführung des Flachdaches mit Begrünung unter der Berücksichtigung der Behebung der vorhandenen Planungsmängel. StR Fritsch schlägt vor vorerst die Sanierung der Brettstapeldecke auszuführen und parallel mit der Versicherung des Architekten zu klären ob eine Änderung der Konstruktion vergütet wird. Sollte das nicht möglich sein und das Flachdach zur Ausführung kommen wäre eine Dichtigkeitsprüfung von Dampfsperre und nach Fertigstellung der Abdichtungsarbeiten sinnvoll.
Beschluss
Die Mitglieder des technischen Ausschusses stimmen für Variante 1 Flachdachkonstruktion mit geänderten Attika und Entwässerungssituation.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
StR Schechner war zur Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 05.06.2024 16:17 Uhr