Bebauungsplan Nr. 102.2-Sieghart-/Ignaz-Perner-Straße; Erweiterung des Pflegeheims "Reischlhof"; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.05.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt



A/ VORGESCHICHTE

Der Technische Ausschuss (TA) der Stadt Ebersberg hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 102 – Sieghart-/ Ignaz-Perner-Straße- beschlossen. 
Der Beschluss wurde am 23.10.2023 öffentlich bekannt gemacht. 

Der Anlass und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung des bestehenden Pflegeheimes (Ignaz-Perner-Straße 15) auf dem Grundstück Ignaz-Perner-Straße 17, Flurstück 310/1. 

Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) fand zwischen dem 31.10.2023 und dem 30.11.2023 statt. 

Der Billigungs- und Auslegebeschluss wurde am 16.01.2024 gefasst.

Die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB mit der Planfassung vom 16.01.2024 wurde in der Zeit vom 05.03.2024 bis einschließlich 09.04.2024 durchgeführt.


B/ STELLUNGNAHMEN

1/ KEINE RÜCKMELDUNG HABEN ABGEGEBEN:
    1. Landratsamt Ebersberg, untere Naturschutzbehörde
    2. Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht
    3. Landratsamt Ebersberg, Altlasten
    4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
    5. Evang. Pfarramt Ebersberg
    6. Kath. Pfarramt St. Sebastian Ebersberg
    7. Erzbischöfliches Ordinariat München
    8. Deutsche Telekom
    9. Vodafone GmbH
    10. Stadt Grafing b. München
    11. Markt Kirchseeon
    12. Gemeinde Forstinning
    13. Gemeinde Hohenlinden
    14. Gemeinde Anzing
    15. Gemeinde Frauenneuharting
    16. Bund Naturschutz Ebersberg
    17. Landesbund für Vogelschutz
    18. Stadt Ebersberg, Tiefbau
    19. Stadt Ebersberg, Stadtgärtnerei
    20. Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur


2/ KEINE EINWÄNDE / BEDENKEN HABEN VORGETRAGEN
2/1        Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 01.03.2024
2/2        Brandschutzdienststelle für den Landkreis Ebersberg, Schreiben vom 21.02.2024
2/3        Energienetze Bayern, Schreiben vom 10.04.2024
2/4         Gemeinde Steinhöring, Schreiben vom 15.03.2024
2/5        Polizei Ebersberg, Schreiben vom 15.03.2024
2/6        Geschäftsstelle des regionalen Planungsverbandes München, Schreiben vom 08.04.2024
2/7        LRA Ebersberg Bauleitplanung, Schreiben vom 04.04.2024
2/8         LRA Ebersberg Gesundheitsamt, Schreiben vom 14.03.2024
2/9        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 22.02.2024
2/10        LRA Ebersberg Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 03.04.2024
2/11        Wasserwirtschaft Rosenheim, Schreiben vom 27.02.2024

3/ FOLGENDE STELLUNGNAHMEN WURDEN ABGEBEN
3/1         Stadt Ebersberg, Abfall und Umwelt, Schreiben vom 02.04.2024




Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
C/ BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHME


3/1        Stadt Ebersberg, Abfall und Umwelt / Schreiben vom 02.04.2024

Die Stadt Ebersberg, Abfall und Umwelt weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass für die Apartments der psychisch kranken Menschen und der Mitarbeiter Restmüll- und Komposttonnen vorzuhalten sind. Die Größe der Tonnen ist so zu bemessen, dass bei Restmülltonnen mindestens 10 Liter je Person sowie bei den Komposttonnen mindestens 6 Liter je Person zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß ist bei Restmüll ein Volumen von mindestens ca. 20-25 Liter je Person und Woche zu empfehlen. Zugelassen sind schwarze Restmülltonnen mit einem Volumen von 40,80, 120 und 240 Litern Volumen sowie grüne Komposttonnen mit 80, 120 oder 240 Litern Volumen.
Für die Bereitstellung der Tonnen zur Leerung ist ein geeigneter Platz vorzusehen, der an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzt und gleichzeitig nicht den Verkehr behindert.
Es wird empfohlen, Räume für die Aufstellung der Tonnen und Platz für die Bereitstellung zur Leerung vorzusehen.

Behandlungsvorschlag:
Die vorgetragenen Punkte sind auf der Ebene der Objektplanung zu berücksichtigen. Eine Anpassung/Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss

  1. Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis von den während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 102.2 Sieghart-/Ignaz-Perner-Straße; Erweiterung Pflegeheim „Reischlhof“ . 

  2. Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 14.05.2024 zu Eigen. 

  3. Der Technische Ausschuss beschließt den Bebauungsplansentwurf einschließlich Begründung unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 14.05.2024 als Satzung. 

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Ignaz-Perner-Straße_B Planänderung_240514 (.pdf)
Ignaz-Perner-Straße_BPlan Änderung Begründung_240514 (.pdf)

Datenstand vom 05.06.2024 16:17 Uhr