Bebauungsplan Nr. 201 - westlich Richardisweg; Änderung des räumichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.01.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird auf den vorangegangenen Beschluss zu a) Bezug genommen. Zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplan Nr. 201 – westlich Richardisweg wurde mit TA-Beschluss vom 17.01.2017 eine Veränderungssperre erlassen; sie ist am 18.01.2017 in Kraft getreten.

Aufgrund der vorangegangenen Änderung des Bebauungsplanumgriffs durch Herausnahme der FlNr. 184, 185 und 185/2, jeweils Gemarkung Ebersberg aus dem Instruktionsbereich entfällt für diese Grundstücke auch das Sicherungsbedürfnis.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist daher zu ändern und dem neuen Umgriff des Bebauungsplanentwurfes Nr. 201 – westlich Richardisweg anzupassen.

Alle übrigen Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre liegen gemäß § 14 Abs. 1 BauGB unverändert vor.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor folgende Satzung zu beschließen:


Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg

Vom….

Auf Grund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 Hochwasserschutzgesetz II vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. 1998, 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) erlässt die Stadt Ebersberg folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung für die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg vom 17.01.2017 wird wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Grundstücke FlNrn. 186, 188, 188/2, 188/3, 188/4 und 247/5 (Teilfläche).
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, dieser ist Bestandteil der Satzung.


§ 2

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

 

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg die vorgelegte Änderungssatzung zur Satzung über die Veränderungssperre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 15:56 Uhr