Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 06.02.2018 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.03.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zunächst stellt Herr Napieralla folgende bedeutende Eckpunkte aus dem Rechnungsergebnis 2017 vor:
  1. Rücklagen 2017,
  2. Schulden 2017,
  3. Verschuldung Ende Zinsbindung (Hinweis auf 2 Mio. Darlehen, 10 J. Zinsbindung, dann 0 €),
  4. Zuführungen in den Vermögenshaushalt.
Die von den Ämtern der Stadtverwaltung angeforderten Mittel wurden im vorliegenden Entwurf, unter Beachtung der bisherigen Ansätze und dem tatsächlichen Ist-Ergebnis aus den Vorjahren (weitgehend) eingearbeitet.
Wie alle Jahre konnten auch heuer nach intensiven Haushalts-Beratungsgesprächen nicht alle beantragten Mittel berücksichtigt werden.
Die nicht enthaltenen Anforderungen wurden auf gesonderten Listen dargestellt und stehen heute mit der Bitte um Beschlussempfehlung zur Diskussion. Insgesamt wurden der HH-Entwurf und die „Spar- und Schiebelisten“ bereits mit Bürgermeister Brilmayer und den Amtsleitern beraten und besprochen.
Mit Schreiben vom 26.01.2018 wurde allen Mitgliedern des Ausschusses ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener HH-Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts zugesandt. Dem Entwurf waren beigefügt:
  • Satzung,
  • Gesamtpläne,
  • Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
  • Kurzerläuterungen,
  • Rücklagen- und Schuldenübersicht,
  • Stellenplan,
  • Personalkostenstatistik,
  • Investitionsplanung und
  • zwei Listen über Positionen, welche im Haushaltsentwurf vorerst nicht berücksichtigt sind
Der nunmehr vorliegende 1. Haushaltsentwurf schließt im Verwaltungshaushalt ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils € 32.657.500 ab.
Im Vermögenshaushalt summieren sich die Einnahmen und Ausgaben auf € 12.012.200.
Die Gesamtzuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt beträgt
€ 3.303.700.
Der Mindestzuführungsbetrag vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt (das entspricht der Summe aller verpflichtenden Schuldentilgungen) beträgt heuer € 1.388.000 und ist mit der vorher genannten Summe von über € 3,3 Mio. übertroffen. Hiermit verbleibe eine sog. „freie Spitze“ von € 1.915.700.
Aber:
Diese sog. „freie Spitze“ ist nur möglich, weil vorher aus der Rücklage 175.000 Euro über den Vermögenshaushalt entnommen und für den laufenden Betrieb im Verwaltungshaushalt, genauer gesagt für evtl. Steuerrückerstattungen, ggf. eingesetzt wird. Dieses grundsätzliche Vorgehen ist mit der Rechtsaufsicht einvernehmlich positiv besprochen.
Aber:
Zur Erinnerung, letztes Jahr standen hierfür noch € 1,2 Mio. zur Verfügung
  • letztes Jahr € 1,2 Mio,
  • heuer nur 175.000 Mio.,
  • geringere Verschuldung / mehr oder weniger keine Strafzinsen.

Vorab zu den Schulden und Rücklagen:
Im vorliegenden Entwurf sind bereits Kreditaufnahme i. H. v. über € 6 Mio. eingeplant.
Diese „gewaltige Summe“ wird erläutert.
Der Haushaltsentwurf enthält einen Rücklagenstand zu Beginn dieses Haushaltsjahres in Höhe von € 4.104.100. Dieser würde sich um € 189.200 auf dann etwa € 3.914.900 reduzieren. Wie vorher schon gesehen, hierin enthalten ist eine RL-Position i. H. v. € 2 Mio. für eine vollständige Schlusstilgung nach Ablauf der sehr günstigen Zinskonditionen für die in der Summe doch erheblich getätigten unrentierlichen Kreditaufnahmen für die Schulhausinvestitionen der letzten Jahre.

Verwaltungshaushalt
Basierend auf den Rechnungsergebnissen aus den Vorjahren, Sollstellungen zu Beginn des Kalenderjahres 2018 und den vielen Mittelanforderungen der Kollegen für den laufenden Betrieb wurden wie alle Jahre die Ansätze festgelegt.
Alle Ansätze im Verwaltungshaushalt vom Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ bis hin zum Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ wurden ordnungsgemäß berechnet bzw. wo dies nicht möglich war (auch weil der HH heuer früher erstellt wird), nach bestem Wissen und Gewissen ordnungsgemäß geschätzt.
Die Personalkostenentwicklung sowie die „großen“ Steuereinnahmen bzw. Umlagepositionen aus dem Einzelplan 9 „allgemeine Finanzwirtschaft“ aus dem Verwaltungshaushalt wird aufgezeigt.
Der laufende Betrieb der Stadtverwaltung, der sozusagen im Verwaltungshaushalt abgebildet ist, ist mittlerweile riesig: über 30!!!! Verwaltungsbereiche, wiez. B.:
Abfallwirtschaft, Abwasserentsorgung, Archiv, Bauamt, Bauhof, Bücherei, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Amt für Familie u. Kultur (einschl. KiTa´s/Jugend/Senioren), Feuerwehren, Friedhofsverwaltung, Gärtnerei, Hallenbad, Jugendpflege, Kämmerei, Kasse, Kläranlage, Liegenschaften,  Museum Wald und Umwelt, Schulen, Schülerbetreuung, Standesamt, Umweltstation, Veranstaltungsräume, Waldsportpark, Wasserversorgung, Wertstoffhof.
Zwangsläufig verursacht dieser Betrieb auch erhebliche Personalkosten.
Es werden ein paar Beispiele aus dem lfd. Betriebs des Verwaltungshaushaltes benannt: 
im Einzelplan 2, unsere Schulen: Ausgaben € über 1,5 Mio.
im Einzelplan 3, Volkshoch- bzw. Musikschule € fast 480.000
im Einzelplan 4, KiTa´s: fast € 4 Mio.
im Einzelplan 5, Sportförderung,  mit 3f-TH u. Hallenbad über € 600.000;
                    Grünanlagen über € 626.000
im Einzelplan 6, der ganze Bauhofbetrieb mit Maschinen u. Fuhrparkausstattung
                    (hilft auch bei vielen Veranstaltungen -z. B. Faschingszug- und  mit                      einfachem Straßenunterhalt: Ausgaben über € 780.000
im Einzelplan 7 u. 8: alleine kostenrechnende Einrichtungen Abwasserentsorgung                     Wasserversorgung: Ausgaben über € 3,6 Mio.
                    kostenrechnende Einrichtung!!

Weiter werden die großen Einnahme- und Ausgabeposten aus dem Einzelplan 9 des geplanten Verwaltungshaushalts kurz dargestellt:
  1. Gewerbesteuereinnahme /  Gewerbesteuerumlage,
  2. Verlauf Gewerbesteuer 2017,
  3. Verlauf Gewerbesteuer 2018 (Stand 31.01.2018),
  4. Grundsteuern A + B,
  5. Einkommensteuer,
  6. Kreisumlage,
  7. Zuführungen Verwaltungs-/Vermögenshaushalt.
Anschließend wird die „Spar- und Schiebeliste“ des Verwaltungshaushalts vorgestellt.

Vermögenshaushalt
Für den Vermögenshaushalt ist es bei den großen laufenden bzw. geplanten Investitionsobjekten oft schwierig, hinsichtlich des zeitlichen Baufortschritts und dem damit zusammenhängenden finanziellen Abrechnungsvolumen den richtigen Haushaltsansatz festzulegen. Auch die bereits bewilligten staatlichen Zuschüsse lassen oft auf sich warten (obwohl sie ggf. schon miteingeplant sind).
Auch wenn heuer im Vermögenshaushalt nicht alle Mittelanforderungen eingestellt werden konnten (siehe Sparliste gleich später), so ist jetzt festzustellen und aufzuzeigen, welche erheblichen Summen dennoch investiert werden:  
  • Rathaus: SZ´n Brandschutz, Rathausfassade, bewgl. Vermögen, EDV                        €       80.000
  • FFW: Bedarfsplan, bewegliches Vermögen                                                €       60.000
  • Schulen: bewegliches Vermögen                                                         €     142.000
  • Schulen Bauinvestition:
Schule Oberndorf: 2018 € 15.000;
Schule Floßmannstraße (2011 – 2016 € 3,68 Mio.) 2018 € 10.000;
Generalsanierung Schule Baldestraße (2009 – 2017 über € 17 Mio.) 2018 € 90.000;
Aufstockung Umkleiden (2014 – 2017 € 3,11 Mio.) 2018 € 461.500
       ergibt Gesamtmittelanforderung für Schulen in 2018:  € 0,576 Mio.; daraus         
Gesamtansatz für alle Schulen in 2018 (momentan):                                        €     350.000
staatl.Zuschüsse für Schulen sind veranschlagt: 2018 SZ € 19.000
(bereits erhalten: 2012 - 2017 € 6.112.000)
  • neue TH Floßmannstraße (Bauinvestition insgesamt ca. € 6,5 Mio./staatl. Förderung € 1,975 Mio.)        €     700.000
  • Pflege Ausgleichsflächen, Novellierung FNP, Landschaftspflegeplan,
sowie bew. Vermögen MWU u. Bücherei                                                €     145.000
auch Einnahmen v. Landkreis für Ausgleichsflächen/Deponie                        € 10.000
  • Investition KiTa´s, u. a. Planung Obdf., Juz Bandraum, neuer Spielpl, FZ                        €     493.000
  • Ausgaben für den Bereich Sport, Hallenbad, Familienbad und Grünanlagen
(Start Planung Sanierung HB und WSP)                                                €     386.800
  • Bauland/Einheimische, Planungskosten FEVIII                                                  €     100.000
(heuer rentierl. Kreditaufnahme € 3,25 Mio.,
da 2017 € 1,75 Mio. nicht ausgeführt bzw. 2018 € 1,5 Mio. „verlängert“ werden)
  • Bauhof-/Straßeninvestitionen, Bahnübergänge, SZ´n Ausbau Schwedenweg, Gehwege, Breitbandausbau,
Planung Marienplatz                                                                €  1.244.200
  • Ausgaben Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Parkautomaten                                €       58.000
  • Ausgaben Gewässerunterhalt (EG-WRRL)                                                €       20.000
Ausgaben für: Abwasserbeseitigung         (finanziert durch rentierliche Kreditaufnahme)                €     590.000
  • Ausgaben für die Abfallbeseitigung, für das Bestattungswesen u. für Bürgerhaus u. Buswartehäuschen                                                                                                €       84.000
  • Ausgaben Eberwerke 2018                                                                €     730.000
Ausgaben für die Wasserversorgung (finanziert durch rentierliche Kreditaufnahme)                €  1.525.000
  • Ausgaben für Veranstaltungsräume - heuer lfd. Betrieb – allg. Reserve                        €         5.000 
  • Gebäudeinvestition (Beginn Sanierung altes GmdHaus Obdf mit Förderung Kip/Wohnbau € 200.000)€     500.000
       

Mit dem Zuführungsbetrag aus dem Verwaltungshaushalt i. H. v. über € 3,3 Mio. wird dieser Vermögenshaushalt 2018 im erheblichen Maße durch
  • staatliche Zuwendungen (u. a. Breitbandausbau, altes Gemeindehaus Obdf.)
  • (Grundstücks-)Veräußerungen
  • W/K-Beiträge,  (Schwedenweg)
  • staatliche Investitionspauschale
  • RL-Entnahmen und -wie schon jetzt mehrmals erwähnt-
  • eingerechnete Kreditaufnahmen
gestärkt.

Insgesamt konnten nicht alle Mittelanforderungen der Ämter im Vermögenshaushalt übernommen werden. Das wird anhand der „Spar- und Schiebeliste“ gezeigt.
Anschließend werden die Rücklagen und Schulden erläutert.
Hinweis aus Landkreishaushalt 2018 „unrentierliche pro Kopfverschuldung“:
  1. 5 Gemeinden mit 0 (Bruck, Forstinning, Moosach, Oberpframmern, Zorneding)
  2. 4 Gemeinden unter € 100 (Baiern 9, Egmating 61, Fraunharting 81, Steinhöring 78)
  3. 4 Gemeinden € 100 bis € 400 (Anzing 268, Glonn 324, Grafing 184, Vaterstetten 287)
  4. 4 Gemeinden € 400 - € 600 (Ebersberg 499 (333 2Mio.), Kirchseeon 415, Pliening 454)
  5. 4 Gemeinden über € 600 (Emmering 930, Hohenlinden 1.408, Markt Schwaben 737, Poing 799)
  6. 1 Gemeinde ohne Angabe (Aßling) --- Doppik

Die Stadt ist an dem Punkt angelangt, an dem zu prüfen und zu fragen ist:
Können neben den verpflichtenden Personal- u. Sachkosten des kommunalen Kerngeschäfts und den schon bestehenden freiwilligen Aufgaben weiterhin noch neue und zusätzliche Kosten übernommen werden?
Die heuer festgelegten Ansätze der Einnahmen bei der Einkommenssteuer sind bei 100%  veranschlagt.
Der vorliegende Ausgleich im Verwaltungshaushalt ist nur möglich, weil bereits eine Zuführung von € 175.000 in die „falsche Richtung“ veranschlagt ist.
In den vergangenen Jahren standen hierzu 1,2 Mio. ja, sogar einmal € 2,5 Mio. Reserve zur Verfügung.
Würde diese € 175.000 heuer vollständig gebucht werden müssen, stünden für nächstes Jahr keine Reservemittel mehr zur Verfügung!
Kernpunkt bleibt die Höhe der positiven Zuführung (momentan über € 3,3 Mio.) in den Vermögenshaushalt, mit welcher die verpflichtende Schuldentilgung  zu leisten ist!
Der Vermögenshaushalt 2018 steht weiterhin im Lichte der bereits beschlossenen neuen „Großinvestitionen“, wie z. B.:
  • Neubau einer TH an der Floßmannstraße oder
  • Generalsanierung und Erweiterung des alten Gemeindehauses in Oberdorf,
        Und weiter stehen in Zukunft schon zusätzliche Großprojekte an, wie z.B.:
  • Hallenbad, Kindertagesstätte oder Marienplatz bzw. Waldsportpark.
Letztendlich werden wohl heuer im Vermögenshaushalt Kreditaufnahmen nicht nur zu veranschlagen sondern auch zu tätigen sein:
  • Wasser/Kanal rentierlich,
  • altes Gemeindehaus Oberndorf (auch wegen staatlichen Zuschüssen aus Programmen) und
  • aller Voraussicht auch FE VIII.

Diskussionsverlauf

Im Kreise der Ausschussmitglieder wird der Haushalt als solide bezeichnet. Zu einzelnen Punkten im Haushalt werden Fragen gestellt, wie z.B. zu den Abschnitten 130, 215, 560, 610, 620 sowie 630, und von Bürgermeister Herrn Brilmayer und Herrn Napieralla beantwortet. Bezogen auf die so genannten Strafzinsen wird angeregt, sich auch an Banken zu wenden, die diese nicht erheben. Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Münchner Straße wird angeregt, an der Kreuzung zur Straße zur Gass auch schon vor dem weiteren Ausbau von Friedenseiche VIII eine Optimierung vorzunehmen. Für die Einsatzfahrzeuge des BRK sei es dort im Kontext mit dem Auto- und Radverkehr auf der Münchner Straße unübersichtlich. Bürgermeister Brilmayer wird dazu mit Vertretern des BRK ein Gespräch suchen.
Die Stadträte Schmidberger und Dr. Schulte-Langforth sind zwar über die ökologischen Aspekte des Haushaltes erfreut, nicht aber über die Kreditaufnahme zum Kauf von Grünflächen in Friedenseiche. Es sei geplant, dort Bauland zu entwickeln. Diese weitere Versiegelung im Westen Ebersbergs wird von beiden nicht unterstützt. Bürgermeister Herr Brilmayer weist darauf hin, dass die Kaufverträge nach den Beschlüssen des Stadtrates notariell beurkundet sind und die Stadt daher die jeweils vereinbarten Kaufpreise bezahlen muss. Über Art und Maß der Bebauung müsse im Rahmen der Bebauungspläne diskutiert werden.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den vorliegenden ausgeglichenen Haushaltsentwurf 2018 (nebst Haushaltssatzung) einschließlich Anlagen und Einsparlisten zu beschließen. Dabei ist ein eventuell verbleibender Sollüberschuss für zukünftige Haushaltsjahre der Rücklage zuzuführen. Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditverträge für die im Haushalt 2018 veranschlagten Kreditaufnahmen selbstständig zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.08.2019 14:40 Uhr