Erster Bürgermeister Brilmayer berichtet von einem Termin bei Herrn Staatssekretär Eck, bei dem auch der neue Leiter des Straßenbauamtes Rosenheim, Herr Högenauer sowie der Abteilungsleiter der ehemaligen Obersten Baubehörde, Herr Dr. Linder anwesend waren. Die Vertreter des Freistaats Bayern teilten mit, dass die Ortsumfahrung Ebersberg im aktuellen Staatsstraßenausbauplan vom 11.10.2011 in Dringlichkeitsstufe 2 enthalten ist. Dies bedeutet eine Umsetzung nach 2025.
Weiterhin wurde berichtet, dass aufgrund großräumiger Straßenbaumaßnahmen mit Verkehrsverlagerungen bzw. -Entlastungen im Bereich Ebersberg zu rechnen ist. Zum einen wird die A 94 in 2019 fertiggestellt. Dies würde zu einer größeren Aufnahmefähigkeit der B 12 führen. In Kürze würde die Ortsumgehung Albaching gebaut. Auf der Strecke zwischen der B 304 und der B 12 im Bereich Albaching wäre dann eine durchgängige Verbindung, ohne Ortsdurchfahrt, vorhanden. Hier werden Verkehrsentlastungen für den Bereich Ebersberg erwartet. Schließlich ist auch die B15 immer noch in Diskussion.
Die Alternative, den Straßenbau in kommunaler Sonderbaulast (vgl. Gemeinde Hohenlinden) durchzuführen, wäre nur sinnvoll, wenn über die Trassenführung mit allen Beteiligten, insbesondere mit den betroffenen Grundstückseigentümern Einigkeit besteht. Die Stadt müsste dann die Planung, den Grunderwerb, mögliche Prozesse und den Bau der Straße selbst erledigen und auch finanzieren. Dies ist nicht darstellbar.
Erster Bürgermeister Brilmayer schlägt deshalb vor, den Antrag abzulehnen, da die Durchführung eines Ratsbegehrens zum aktuellen Zeitpunkt gegenüber dem Freistaat Bayern keine Wirkung haben würde und viel zu früh käme. Man solle die Zeit bis zur weiteren Fortschreibung des Staatsstraßenausbauplanes für eine intensive und sachliche Diskussion nutzen.
Er schlägt weiter vor, das Straßenbauamt schriftlich zu bitten, zu den Auswirkungen der überörtlichen Straßenbaumaßnahmen auf die Stadt Ebersberg Stellung zu nehmen. Der Fragenkatalog der Bürgerinitiative soll mit der Bitte um Beantwortung an das Staatliche Bauamt weitergegeben werden.
StR Goldner stellte fest, dass für beide Anträge der falsche Zeitpunkt sei. Ein Ratsbegehren würde erst im Rahmen der Fortschreibung des Staatsstraßenausbauplanes Sinn machen. Ein Gutachten müsse aktuelle Veränderung berücksichtigen; er fügte den Ausführungen des 1. Bürgermeisters noch die Westtangente von Rosenheim an. Aufgrund regelmäßiger Zählungen würden genaue Verkehrsdaten von Ebersberg vorliegen. Es ließe sich feststellen, dass der Verkehr in der Eberhardstraße leicht abgenommen habe. Eine dramatische Zunahme des Verkehrs sei nicht gegeben. Er bat darum, beim Staatlichen Bauamt nachzufragen, ob mit der Umgehung in Albaching als leistungsfähige Parallele eine Sperrung für den LKW-Durchgangsverkehr in Ebersberg möglich ist.
StRin Platzer hielt ein Ratsbegehren zum jetzigen Zeitpunkt für nicht zielführend, da falsche und unerfüllbare Erwartungen geweckt werden. Sie stellte fest, dass die Ostumfahrung vom Staatlichen Bauamt bevorzugt würde. Die Stadt sollte das Thema weiterhin bearbeiten, da die Straße Auswirkungen auf die Marienplatzplanung und auf die Stadtplanung insgesamt habe. Man solle versuchen, den Verkehr erträglicher zu gestalten. Die Sonderbaulast sei nicht realisierbar, da keine Einigkeit über den Trassenverlauf bestünde. Zu gegebener Zeit sei ein Bürgerentscheid notwendig. Sie bat insgesamt alle Beteiligten um eine sachliche Diskussion.
2. Bürgermeister Ried war mit der Vorgehensweise einverstanden. Der Stadtrat ist sich des Problems bewusst; eine Trassendiskussion wäre allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend. Die Gemeinden müssten sich untereinander besser vernetzen.
StR Lachner stellte fest, dass das Problem jeder Fraktion bewusst sei, eine Lösung jedoch nicht vor Augen liege. Derzeit bestünde keine Gefahr eines Versäumnisses. Vor weiteren Entscheidungen sollten die Verkehrsentwicklungen abgewartet werden. Die kommunale Sonderbaulast wäre aus seiner Sicht nicht umsetzbar. Er plädierte für einen Bürgerentscheid und betrachtete die Angelegenheit als eine
der schwierigsten Entscheidungen in Ebersberg.
StR Spötzl machte in seinem Beitrag deutlich, dass er das Thema insgesamt ins Blickfeld rücken wollte. Das Gutachten sollte die Notwendigkeit der Ortsumfahrung klären. Er wies in diesem Zusammenhang auf den starken Ziel- und Quellverkehr und verkehrlich problematische Punkte (Amtsgerichtskreuzung, Rathausecke usw.) in Ebersberg hin. Ziel wäre eine Attraktivitätssteigerung für Radfahrer usw. um den hausgemachten Verkehr zu bewältigen.
StR Schechner bemerkte, dass der Antrag auf die Ostumfahrung abziele. Die Varianten hätten enorme Auswirkungen auf die Bewohner, die bewirtschafteten Flächen sowie das Ebrachtal. Es sei keine Lösung einen Teil der Gemeinde auf Jahre hinaus zu zerstören.
StR Otter machte die Stellung Ebersbergs als Kreisstadt und damit als Knotenpunkt von überörtlichen Straßen deutlich. Das Verkehrsaufkommen in der Innenstadt sei unerträglich. Die Möglichkeiten das Thema in Ruhe zu diskutieren sollten genutzt werden. Eine Spaltung des Ortes sei zu vermeiden. Der Verkehr würde auch in Zukunft nicht weniger werden (z. B. Internet-Bestellungen). Er appellierte an einen sachlichen Umgang untereinander.