Spielplatz südlich der Bahnlinie; Vorstellung von Alternativen. Gemeinsamer Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, FU Ebersberg und JU Ebersberg vom 11.02.2015
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 06.10.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss | Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses | 06.10.2015 | ö | informativ | 5 |
Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 08.03.2016 | nö | beschließend | 23 |
Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 12.04.2016 | nö | beschließend | 13 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss | Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses | 31.05.2016 | ö | beschließend | 8 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss | Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses | 15.11.2016 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
derzeit Pachtverhandlungen mit den Eigentümern, auch zu entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten; Platzierung evtl auf dem südlichen Grundstücksteil (derzeit Wiese)
- liegt im Außenbereich
- BPlan erforderlich + FNP Änderung
- keine SAP, kein GOP
- je nach Größe des Spielplatzes muss der Feldweg entsprechend ausgebaut werden.
- Weg muss öffentlich gewidmet werden und Dienstbarkeiten vorhanden sein
- nicht direkt zugänglich à Schaffung von Parkplätzen sinnvoll
- Bauleitplanverfahren vor Umsetzung notwendig; Dauer vermutlich ca. 6-9 Monate
- evtl. Ausbau des Feldweges notwendig
- Lage direkt am Toteisloch scheidet aus Naturschutzgründen aus.
- östlich davon könnte evtl. nach § 35 (2) BauGB genehmigt werden.
- bauordnungsrechtlich und aus naturschutzfachlicher Sicht unproblematisch
- gute Erreichbarkeit für Besucher
- schnelle Umsetzung möglich
- Bauleitplanverfahren vor Umsetzung vermutlich notwendig, da keine direkte Anbindung an Wohnbebauung; Dauer vermutlich ca. 6-9 Monate
- Grundsätzlich möglich, aber aus naturschutzfachlicher Sicht schwierig, da bestehende Ausgleichsfläche
- Änderung des Bebauungsplans erforderlich
- Neuausweisung einer Ersatzausgleichsfläche notwendig
- Städtebaulich wird der Standort wegen der Lage und der Erreichbarkeit positiv gesehen.
- Bauleitplanverfahren vor Umsetzung notwendig; Dauer vermutlich ca. 6-9 Monate
- aus Sicht des LRA nach § 35 (2) BauGB genehmigungsfähig
- städtebaulich gesehen guter Standort
- Parkmöglichkeiten vorhanden, gut erreichbar
- schnelle Umsetzung möglich
Diskussionsverlauf
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss 4
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen