Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 15.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ebersberg werden nach der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen und die dazu gehörende Anlage abgerechnet. Es wird der tatsächliche Aufwand der Feuerwehr erfasst und gemäß den in der Anlage zur Satzung genannten Sätzen abgerechnet.
Die abrechnende Stelle in der Kämmerei weist nun darauf hin, dass gerade die Rechnungen von Einsätzen, die durch einen durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm ausgelöst werden, meist unter 100 € betragen, da der Materialeinsatz sehr gering ist. Gerade die meist durch technische Mängel der Brandmeldeanlagen hervorgerufenen Fehlalarme erfordern aber je nach Größe des jeweiligen Objektes teilweise eine höhere Anzahl zu alarmierender Feuerwehrkameraden. Dadurch steigen die Kosten der Stadt erheblich, da Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf Personalkostenersatz für ihre Mitarbeiter haben, die infolge einer Alarmierung ihren Arbeitsplatz verlassen.
Feuerwehr und Verwaltung schlagen daher vor, die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Feuerwehren um eine neue Textziffer 3.4 mit dem Satz: Bei einem durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm wird eine Kostenpauschale je Fehlalarm in Höhe von je 500,00 € erhoben.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2015 einstimmig für diese Ergänzung ausgesprochen. Nach der Sitzung ist aufgefallen, dass die Satzung im § 1, Absatz 1, Nr. 3, um die Worte „oder Fehlalarmen“ ergänzt werden muss.
Diskussionsverlauf
Übereinstimmend wird festgestellt, dass über einen allgemeinen Hinweis auf die neue Abrechnungsregelung im Stadtmagazin hinaus die besonders betroffenen Inhaber von Brandmeldeanlagen auch gezielt informiert werden sollen.
Einigkeit besteht darüber, dass die Kostenpauschale je Fehlalarm und je beteiligter
Feuerwehr zu erheben ist.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Anlage der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg mit sofortiger Wirkung um die neue Textziffer 3.4 mit dem Satz: Bei einem durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm wird eine Kostenpauschale je Fehlalarm und Feuerwehr in Höhe von je 500,00 € erhoben. zu erweitern. Der Effekt der neuen Abrechnungsmöglichkeit soll nach einem Jahr überprüft werden.
Die Satzung wird im § 1, Absatz 1, Nr. 3, um die Worte „oder Fehlalarmen“ ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.08.2019 09:08 Uhr