Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 597/57, Gmkg. Ebersberg, Beim Doktorbankerl 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.06.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 185 – Beim Doktorbankerl.

Die erforderlichen zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

Für das Bauvorhaben sind jedoch einige Befreiungen erforderlich und auch beantragt:

-        Die südliche Terrasse soll um eine unterkellerte Terrasse erweitert werden, um Raum für Gartengeräte zu schaffen. Ein Bereich von ca. 1,40 m x 5,75 m längs zur Gebäudeausrichtung überschreitet nach Süden hin die festgesetzte Baugrenze (Plan Grundriss UG).
-        Der Dachfirst wird um 0,54 m nach Süden hin verschoben, um die Raumhöhe in den südlichen Räumen des OG optimal zu nutzen. Die zulässigen Wandhöhen werden dadurch nicht überschritten (Plan Schnitt A-A). Der Bebauungsplan gibt unter Festsetzung A 5.3.1 allerdings symmetrische Satteldächer vor.
-        Um einen homogenen Geländeübergang zum östlichen Grundstück und eine verbesserte Nutzung des Gartens zu schaffen, wird eine Befreiung von den Festsetzungen A 10.1 (Abgrabungen bis max. 0,80 m bezogen auf das natürliche Gelände) und 10.2 (Stützmauern bis max. 0,50 m bezogen auf das natürliche Gelände) beantragt. Das Gelände wird dem Nachbargrundstück angepasst und mit Hilfe einer Stützmauer im Süden befestigt. Für diese Geländegestaltung samt Stützmauern wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Befreiungen erteilt. Die Ausführung der Stützmauer sollte analog der Nachbarausführung in Naturstein erfolgen. Die Ausführung der Geländemodellierung zum westlich gelegenen öffentlichen Weg ist den vorhandenen Geländeniveau anzupassen.

Die Abstandsflächen werden im nördlichen Bereich überschritten. Die Prüfung und Genehmigung einer Abweichung obliegt dem Landratsamt (der betroffene Nachbar hat dem Bauvorhaben zugestimmt).

Alle angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Aus Sicht der Verwaltung können die beantragten Befreiungen erteilt werden, da die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Diskussionsverlauf

Nach eingehender Beratung und Diskussion unter den TA-Mitgliedern wurde entschieden über die Befreiungen getrennt abzustimmen.

1. Dachform
2. Befreiung Überschreitung der Baugrenzen
    Befreiung der Festsetzungen zu Stützmauern und Aufschüttungen

Beschluss 1

1. Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben samt den erforderlichen Befreiungen zur
    Dachform zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Beschluss 2

2. Der Technische Ausschuss erteilt dem Bauvorhaben samt den erforderlichen Befreiungen zu
   den Baugrenzen, Stützmauern und Aufschüttungen seine Zustimmung und erteilt das
   gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 10:58 Uhr