Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung aunf dem Grundstück FlNr. 342, Gmkg. Ebersberg, Am Priel
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (Innenbereich).
Für dieses Bauvorhaben gibt es einen gültigen Vorbescheid vom 20.01.2016 (Az. LRA: V-2015-3058; Stadt: 100/2015). Demnach ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung grundsätzlich planungsrechtlich zulässig. Die überbaute Grundfläche des Neubaus darf 10 x 10 m im Hauptkörper und zwei Vollgeschosse aufweisen, wobei diese Maße auf den Angaben des Vorbescheidsantrages beruhen.
Der nun vorliegende Antrag weicht von diesen Maßen ab. Der Hauptkörper ist mit ca. 9,50 m zwar schmäler, aber mit ca. 13,50 m deutlich länger als das geplante Einfamilienhaus im Vorbescheid. Zudem weist das Gebäude nun drei Vollgeschosse (II + D) auf, im Vorbescheid wurden zwei Vollgeschosse (E + D) genehmigt.
Es werden vier Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen (2 Carport-Stellplätze, 2 offene Stellplätze), drei Stellplätze wären aufgrund der städtischen Satzung erforderlich.
Aus Sicht der Bauverwaltung fügt sich der Baukörper mit der abgeänderten Grundfläche zwar noch in die nähere Umgebung ein, jedoch wird bezüglich der geplanten Geschossigkeit mit drei Vollgeschossen (die primär durch massive Abgrabung des natürlichen Geländes ermöglicht werden) die Einfügungsmerkmale des § 34 BauGB nicht erfüllt. Zudem wird die nahe Anordnung des Carports und der Stellplätze direkt an die Straßenkante in die „ grüne“ Sichtachse „Am Priel“ als äußerst kritisch gewertet. Der Carport und die Stellplätze sollten auf einer Achse zur bestehenden Nachbargarage im Westen – und somit von der Straße zurückgesetzt – liegen, um das prägende Ortsbild zu bewahren.
Diskussionsverlauf
Seitens der Stadträte Goldner und Otter wird zur Beurteilung ein Modell im Maßstab 1/200 mit Umgebungsbebauung gefordert.
Bezüglich der vorliegenden Planung bestehen seitens der TA-Mitglieder Bedenken für die Zufahrt- möglichkeit des Familienbades und des Hotels.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben nicht zu und verweigert das gemeindliche Einvernehmen. Dem Bauwerber wird empfohlen, bei der Bauverwaltung einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Sollte der Antragsteller den Antrag nicht zurückziehen wird die Verwaltung ermächtigt, eine Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 10:58 Uhr