Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage auf der FlNr. 850/34, Gmkg. Ebersberg, Bgm.-Eichberger-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (ca. 23 m x 11 m, Firsthöhe 10 m) mit acht Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem vorgenannten Grundstück. Anhand des Antrages auf Vorbescheid sollen folgende Fragen geklärt werden:
  • Ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig?
  • Fügt sich das Gebäude nach § 34 BauGB in die Umgebung ein?

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Art der Nutzung der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA - § 4 BauNVO). Dieses Gebiet dient vorwiegend dem Wohnen (§ 4 Abs. 1 BauNVO), ein geplantes Wohngebäude ist gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig.  Das Einfügungsmerkmal nach Art der Nutzung ist somit erfüllt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an. Das geplante Mehrfamilienhaus weist eine Grundfläche von ca. 253 m² auf und ist mit einer Firsthöhe von 10 m (II + D)  geplant. Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind bereits in der Umgebungsbebauung vorhanden (II + D: FlNr. 850/31, 850/16; Firsthöhe 10 m: FlNr. 850/3; Grundfläche: ca. 385 m² FlNr. 850/3 und 850/4). Somit fügt sich das Bauvorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundfläche in die nähere Umgebungsbebauung ein.

Die erforderlichen zwölf Stellplätze (8 WE á 1,5 Stellplätze) werden in einer Tiefgarage mit acht Stellplätzen und vier oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück nachgewiesen.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück, FlNr. 850/34 der Gemarkung Ebersberg zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 09:13 Uhr