Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Wasserburger Straße - Bebauungsplan 210; Vorstellung der Planung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sache wird auf den Beschluss des Technischen Ausschusses vom 12.02.2019 (TOP 5) verwiesen.

Der Architekt Herr Feirer-Kornprobst hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 210 in der Fassung vom 11.06.2019 vorgelegt. Der Bebauungsplanentwurf ist der Sitzungsunterlage beigefügt.
 
Planungsziel ist die Zulassung der Aufstockung des Wohnhauses Wasserburger Straße 6 FlNr. 592/4, Gemarkung Ebersberg um ein Geschoss. Es sollen hier zwei weitere Wohneinheiten entstehen. Weiterhin soll auf dem Grundstück FlNr. 592/2 (Laufinger Allee 2) die Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes nach Westen ermöglicht werden.
Es ist vorgesehen, einen einfachen Bebauungsplan, nur mit Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Fläche aufzustellen. Für alle anderen Zulässigkeitsmaßstäbe sind die planersetzenden Vorschriften des § 34 BauGB ausreichend.

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Die Planungskostenvereinbarung liegt vor. Damit ist der Vorbehalt im Beschluss vom 12.02.2019 weggefallen.  

Zum weiteren Vorgehen schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung zu billigen und öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 210 – für den Bereich südlich der Wasserburger Straße in der Fassung vom 11.06.2019 und billigt diesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner war bei der Beratung und Abstimmung über diesen Punkt nicht anwesend.

Datenstand vom 07.11.2019 09:13 Uhr