Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 1746, Gmkg. Oberndorf, Ruhensdorf 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen.
Das Bauvorhaben liegt derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist daher derzeit nicht genehmigungsfähig. Aktuell wird die Entwicklungssatzung 204 – Ruhensdorf - ausgelegt. Nach Satzungsbeschluss kann das Grundstück voraussichtlich als Innenbereich gem. § 34 BauGB behandelt werden.
Der Bauwerber möchte, um Zeit zu sparen, schon jetzt eine Behandlung im Technischen Ausschuss.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück in zwei Einzelgaragen nachgewiesen. Ein Teil der Abstandsflächen der Garage im Süden wird vom Nachbarn übernommen. Eine entsprechende Übernahmeerklärung liegt vor. Die angrenzenden Nachbarn der FlNr. 1746, Gmkg. Oberndorf, haben den Antrag unterschrieben.
Derzeit ist das Grundstück weder verkehrlich noch kanaltechnisch erschlossen, da im Westen ein Fremdanliegergrundstück zwischen Straße/Kanal und dem zu bebauenden Grundstück liegt. Der Nachweis über entsprechende Dienstbarkeiten für FlNr. 1746, Gmkg. Oberndorf liegen dem Bauamt nicht vor, sind aber nach mündlicher Aussage des Antragstellers vorhanden. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass jedes Gebäude einen eigenen Anschluss für Kanal/Wasser am Hauptkanal der Stadt vorweisen muss.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der Nutzung in die umliegende Bebauung ein.
Diskussionsverlauf
Nach eingehender Diskussion über fehlende Unterlagen, insbesondere Dienstbarkeiten, die zur Genehmigung benötigt werden wurde der Beschluss gefasst.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben, vorbehaltlich des Nachweises der notwendigen Dienstbarkeiten (Kanal/Wasser, sowie Geh- und Fahrtrecht), unter der aufschiebenden Bedingung zu, dass die Entwicklungssatzung Nr. 204 in Kraft tritt.
Inzwischen fand die Klärung der notwendigen Dienstbarkeiten und Nachweise statt. Die notwendigen Dienstbarkeiten liegen vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 26.07.2019 11:00 Uhr