Am 02.07.2020 fand in den Räumen des Alten Speichers die Preisgerichtssitzung für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb „Hölzerbräugelände und Feuerwehrareal“ statt.
Das Protokoll des Preisgerichts wird derzeit noch durch den Verfahrensbetreuung und der Vorsitzenden erstellt und abgestimmt. Sobald es der Verwaltung vorliegt, wird es nachgereicht.
Das Preisgericht setzte sich aus folgenden Personen zusammen:
Fachpreisrichter / innen:
Martin Hirner, Architekt und Stadtplaner, München
Ina Laux, Architektin und Stadtplanerin, München
Klaus Molenaar, Architekt und Stadtplaner, Gräfelfing
Mikala Holme Samsøe, Architektin, München
Prof. Karin Schmid, Architekt/in und Stadtplaner/in, München
Prof. Dorothea Voitländer, Architektin und Stadtplanerin, Dachau
Kurt Werner, Architekt und Stadtplaner, Regensburg
Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter/in:
Florian Dilg, Architekt und Stadtplaner, München
Eva Steinkirchner, Baudirektorin, Architektin, Regierung von Oberbayern
Sachpreisrichter:
Walter Brilmayer, ehemaliger Erster Bürgermeister
Philipp Goldner, ehemaliger Stadtrat
Alois Lachner, ehemaliger Stadtrat
Christoph Münch, Stadtrat
Gerd Otter, Stadtrat
Stefan Höglmaier, Geschäftsführer Euroboden GmbH
Toni Ried, Stadtrat, ehemaliger 2. Bürgermeister
Josef Riedl, Stadtrat, ehemaliger 3. Bürgermeister
Sachverständige Beraterinnen und Berater (ohne Stimmrecht):
Erster Bürgermeister Ulrich Proske
Dr. Rafael Stegen, Sozialgeograph und Stadtplaner
Christian Stöhr, Bauamt Stadt Ebersberg
Norbert Graeser, Euroboden GmbH
Die Besetzung der Sachpreisrichter ergab sich aus der Verschiebung der Preisgerichtssitzung wegen der Coronapandemie. Nach den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen dürfen Mitglieder des Preisgerichts nicht mehr verändert werden, selbst wenn sie aufgrund einer Kommunalwahl keine Mandatsträger mehr sind.
Herr Stöhr erläutert die Entscheidung der Jury und beantwortet Fragen.
Der weitere Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Nach Befassung des Technischen Ausschusses am 13.07.2020 wird die Sache nun im Stadtrat behandelt. Sollte der Stadtrat sich der Empfehlung des Preisgerichts anschließen, würden die ersten drei Preisträger aufgefordert, ihre Entwürfe anhand der Anmerkungen der Jury zu überarbeiten. Nach dieser Phase würde ein verkleinertes „Kernpreisgericht“ nochmals über die Entwürfe befinden.
Aus dem Siegerentwurf wird dann im weiteren Verfahren der Bebauungsplan für das Quartier entwickelt, der dann in einem öffentlichen Bebauungsplanverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan bzw. als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird.