Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Erweiterung der Südterrasse auf dem Grundstück Richardisweg 3c, 85560 Ebersberg, FlNr. 188, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller bitten um Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 201 – Richardisweg wegen Vergrößerung der Terrasse sowie der Errichtung eines Pools im Garten. Das Antragsschreiben mit den Begründungen liegt den Sitzungsunterlagen bei.  

Folgendes ist geplant:
Anlage einer Terrasse mit den Maßen        3m x 5m und 1,2 m x 3,51m somit ca. 20 m²

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg.

Der Bebauungsplan setzt eine höchstzulässige Grundfläche von 160 m² je Bauraum, somit 80 m² je Haushälfte fest. Terrassen zählen gem. § 19 BauNVO zur Hauptanlage und sind somit in die Grundfläche einzurechnen. 
Gemäß Festsetzung B 2.1 ermöglicht der Bebauungsplan für Terrassen die zulässige Grundfläche um maximal 15% zu überschreiten. Dies würde für die antragsgegenständliche Haushälfte 12 m² bedeuten, was eine Terrasse von 3,0 m x 4,0 m ergeben würde. Die beantragte Terrasse soll allerdings 20 m² betragen. Somit überschreitet die Terrasse die zulässige Grundfläche um 8 m²; dies ist Gegenstand der Befreiung. 
Nach Rücksprache mit dem Bebauungsplaner ist hier kein Planungsgrundzug berührt. Letztendlich bleibt des der Stadt überlassen, die Erweiterung zu genehmigen. 
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 lit. e) BayBO handelt es sich hier um ein grundsätzlich verfahrensfreies Vorhaben. Durch die Bebauungsplanfestsetzung wird allerdings eine isolierte Abweichung gem. Art. 63 Abs. 3 BayBO erforderlich. 
Durch die Terrassenerweiterung werden nachbarliche Belange nicht betroffen. Aus Sicht der Verwaltung kann der Erweiterung daher zugestimmt werden.

Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass kürzlich für das südlich angrenzende Grundstück ebenfalls eine Befreiung von der Terrassengröße erteilt wurde.         

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung teilte mit, dass für das nebenliegende Grundstück ein gleichlautender Antrag vorliegt, der allerdings nicht mehr fristgerecht eingegangen ist. Nachdem hier keine anderen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, schlug die Verwaltung vor, den weiteren Antrag durch das Stadtbauamt zu genehmigen. Die Ausschussmitglieder stimmten dieser Vorgehensweise zu. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg wegen Vergrößerung der Terrasse und genehmigt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 13:44 Uhr