Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Nebengebäudes für Werkstatt auf dem Grundstück FlNr. 284/2, Gmkg. Ebersberg, Abt-Häfele-Straße 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Nebengebäude an der Nordseite (zur Abt-Häfele-Str. hin) um einen Raum (Werkstatt) zu erweitern.
Ausmaße: 3m x 3m 9 m²
Wandhöhe 2,50 m
Pultdach
Die Werkstatt wird nach Rückfrage beim Antragsteller ausschließlich für private Zwecke (Basteln und Haus- und Gartenpflege) genutzt. Gewerbliche Tätigkeiten finden dort nicht statt.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sondern im Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 BauGB.
Von der Nutzungsart handelt es sich um eine Nebenanlage nach § 14 BauNVO. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sind in einem WA allgemein zulässig.
Weiteren Stellplatzbedarf löst das Vorhaben nicht aus.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Erweiterung eines bestehenden Nebengebäudes für eine Werkstatt auf dem Grundstück Abt-Häfele-Str. 4, 85560 Ebersberg, FlNr. 284/2, Gemarkung Ebersberg. Der Technische Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.11.2021 10:31 Uhr