Bebauungsplan Nr. 19.3 - Südwest - Wendelsteinstraße Ost; Vorstellung des Vorentwurfes und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.07.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20.09.2016. Der TA hat aufgrund der Bauvoranfrage zur Errichtung von 3 Wohnhäusern die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19.3 – Südwest – Wendelsteinstraße Ost beschlossen.

Eine vom Grundstückseigentümer unterzeichnete Vereinbarung über die Übernahme der Planungskosten liegt vor.

Herr Architekt Feirer-Kornprobst legt den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Sitzung vor und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Auf die Anlage zur Beschlussvorlage wird verwiesen.

Mit dem Bebauungsplanentwurf kann der Antragsteller seine Bauwünsche erfüllen. Die im Ausschuss monierte Riegelwirkung bei den Garagen wurde aufgelöst.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es zu dem Bebauungsplanentwurf keine Anmerkungen mehr.

Es wird empfohlen, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung durchzuführen. Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Diskussionsverlauf

StR Otter wies daraufhin, dass sich das Vorhaben im Hanggelände befindet. Zur genaueren Beurteilung der Wandhöhen beantragt er die Vorlage eines Höhenmodells im Maßstab M = 1: 500.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bebauungsplanentwurf Nr. 19.3 – Südwest – Wendelsteinstraße Ost in der Fassung vom 27.06.2017 und stimmt diesem Entwurf zu.
Dem Grundstückseigentümer wird aufgegeben, ein Höhenmodell mit entsprechendem Umgriff im Maßstab M= 1: 500 vorzulegen.

Der Technische Ausschuss billigt den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 19.3 – Südwest – Wendelsteinstraße Ost in der Fassung vom 27.06.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen und den Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 10:03 Uhr