Vorgeschichte:
Am 08.03.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 202 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 24.03.2017 bis 24.04.2017 durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 26.05.2017 bis 26.06.2017 durchgeführt.
1. Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1 Vermessungsamt Ebersberg
1.2 Polizeiinspektion Ebersberg
1.3 Kreisjugendring Ebersberg
1.4 Bayernwerk AG, Assetmanagment, München
1.5 E.ON Netz GmbH, Bamberg
1.6 Stadt Grafing
1.7 Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ebersberg,
1.8 Stadt Ebersberg, Klimamanager
1.9 Freiwillige Feuerwehr, Ebersberg
1.10 Regionaler Planungsverband München
1.11 Stadt Ebersberg, Kinder Jugend und Familie
1.12 Behindertenbeauftragte Stadt Ebersberg
1.13 Kath. Pfarramt, Ebersberg
1.14 Landratsamt Ebersberg, Altlasten
1.15 Landratsamt Ebersberg, Staatliche Aufsicht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1.16 Landkreis Ebersberg, Landrat
1.17 Landkreis Ebersberg, Liegenschaftsverwaltung und Wirtschaftsförderung
1.18 Abfallwirtschaft und Kreisstraßen
1.19 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.20 Kreisbrandinspektion Ebersberg
1.21 Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut
1.22 Energie Südbayern GmbH, Traunreut
1.23 Landesbund für Vogelschutz, Poing
1.24 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt
2. Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1 Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 01.06.2017
2.2 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 13.06.2017, (per E-Mail)
2.3 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 30.05.2017
2.4 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, München, Schreiben vom 22.06.2017 (per E-Mail)
2.5 Evang.-Luth. Pfarramt, Ebersberg, Schreiben vom 16.05.2017
2.6 Stadt Ebersberg, Schulwegsicherheit, Schreiben vom 01.06.2017
2.7 Erzbischöfliches Ordinariat München, Schreiben vom 21.06.2017
2.8 Markt Kirchseeon, Schreiben vom 06.06.2017
3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1 SG 41 Bauleitplanung, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 16.06.2017
- Bauverwaltung
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
3.2 Bayernwerk AG, Ampfing, Schreiben vom 24.05.2017
Behandlung der Stellungnahmen:
3.1 SG 41 Bauleitplanung, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 16.06.2017
A. aus baufachlicher Sicht
Aus baufachlicher Sicht werden keine Anregungen oder Einwände geäußert.
B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht
Unter Hinweis auf die immissionsschutzfachliche Stellungnahme vom 26.04.2017 werden aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Anregungen oder Einwände geäußert.
C. aus naturschutzfachlicher Sicht
Die Vorkehrungen zum Artenschutz, die in den Bebauungsplan aufgenommen worden sind, werden begrüßt.
Es wird aber dennoch darauf hingewiesen, dass die acht Rotdornbäume entlang der Floßmannstraße aufgrund ihrer straßenbildprägenden Bedeutung und der naturschutzfachlich herausragenden Bedeutung erhalten und nicht durch Neupflanzungen ersetzt werden sollten.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme aus naturschutzfachlicher Sicht bezüglich der Rotdornbäume ist bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vorgetragen und behandelt worden. Da sich keine neuen Aspekte ergeben haben, wird im Rahmen der Abwägung auf die Stellungnahme vom 09.05.2017 zu diesem Punkt verwiesen:
Im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung hat sich die Stadt Ebersberg dafür entschieden, das in diesem Bereich bestehende innerörtliche Flächenpotential für die Bereitstellung dringend benötigten Wohnraums zu nutzen und eine bauliche Ausnutzung des Grundstücks bis knapp unter die Obergrenzen des § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete zuzulassen. Im Mittelpunkt der planerischen Konzeption zum Bebauungsplan Nr. 202 steht damit die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und der Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse junger Familien und älterer Menschen, die auf einen zentralen Wohnstandort mit guter Infrastrukturausstattung in der unmittelbaren Umgebung angewiesen sind. Die Umsetzung dieser Planungsziele führt leider dazu, dass der Gehölzbestand auf dem Grundstück nicht erhalten werden kann. Da die notwendigen Stellplätze nur in einer Tiefgarage untergebracht werden dürfen, kann sich diese bis an die Grundstücksgrenze zur Floßmannstraße erstrecken. Die acht Rotdornbäume können demzufolge aus bautechnischen Gründen (Herstellung der Baugrube, Herstellung der Tiefgarage) nicht mit einer verpflichtenden Erhaltungsbindung versehen werden. Für Vogelarten, die an Gehölzen brüten, stehen indes in der unmittelbaren Umgebung gleichwertige Ersatzhabitate in einem genügenden Ausmaß zur Verfügung, so dass durch den Verlust dieser 8 Bäume keine erheblichen negativen Auswirkungen auf lokale Populationen zu erwarten sind. Eine Änderungen oder Ergänzung der Planung ist insoweit nicht veranlasst.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht.
Abstimmung: 10: 0
3.2 Bayernwerk AG, Ampfing, Schreiben vom 24.05.2017 (per E-Mail)
Es wird darauf hinweisen, dass die Stellungnahme vom 27.03.2017 weiterhin ihre Gültigkeit behält:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Anlagenteile der Bayernwerk AG befänden oder neue zu erstellen seien. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sei es notwendig, den Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitzuteilen. Nach § 123 BauGB seien Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden könnten
Um weitere Beteiligung am Verfahren werde gebeten.
Stellungnahme:
Da sich keine neuen Aspekte ergeben haben, wird im Rahmen der Abwägung auf die Stellungnahme vom 09.05.2017 zu diesem Punkt verwiesen:
Die Hinweise bezüglich Versorgung und Kabelverlegung werden zur Kenntnis genommen. Entsprechende Hinweise sind bereits im Bebauungsplan unter Hinweise D)11 enthalten. Weitere Ergänzungen sind nicht veranlasst.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht.
Abstimmung: 10: 0