Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohngebäude in 85560 Ebersberg, Kumpfmühle 3b, FlNr. 2751/10, Gemarkung Oberndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 18.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten auf dem bestehenden Wohngebäude eine Dachgaube errichten. 

Folgendes ist geplant:

Einbau einer Dachgaube mit einer Außenbereite von 3,28 m und einer Höhe von 2,20 m auf der nordwestlichen Dachfläche. 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 167 – Kumpfmühle der für diesen Bereich ein MI (Mischgebiet - § 6 BauNVO) festsetzt. 

Regelungen zur Zulässigkeit bzw. baulichen Gestaltung von Dachaufbauten enthält der Bebauungsplan nicht. Insofern besteht hier ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben. 

Für die Errichtung der Dachgaube / des Quergiebels ist eine Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe (= 6 m) erforderlich. 

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann eine Befreiung erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 

Grundzüge der Planung werden nach Ansicht der Verwaltung hier nicht berührt. Der Bebauungsplan hat keine Regelung zu Dachaufbauten getroffen, was nicht automatisch heißt, dass sie nicht gewollt waren. 
Die Befreiung ist auch städtebaulich vertretbar, da das Vorhaben auch im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens darstellbar und abwägungsfehlerfrei planbar wäre. 
Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. 

Die seitlichen Abstandsflächen der Gaube zu den Nachbarn ist eingehalten. 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, solange die Abstandsflächen nachgewiesen werden können.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohngebäude in 85560 Ebersberg, Kumpfmühle 3 b, FlNr. 2751/10, Gemarkung Oberndorf und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2023 07:38 Uhr