Im Zuge des Bauantrags wegen Errichtung einer Biomasseheizung in der Ulrichstr. 16 legt der Miteigentümer der FlNr. 142/2 (Wiese südlich der Wildermuthstraße) eine städtebauliche Studie zur Entwicklung dieser Fläche vor.
Auf diesem Grundstück (3.734 m²) soll nach den vorliegenden Planungen insgesamt 6 Wohngebäude errichtet werden. Davon sind 3 Einfamilienhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser geplant.
Die Mehrfamilienhäuser sollen im nördlichen Grundstücksbereich, direkt an der Wildermuthstraße zu liegen kommen.
Sie sollen jeweils zwei Vollgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss (Wandhöhe 8,8 m) mit einem Satteldach mit 30° Dachneigung, errichtet werden. Die Mehrfamilienhäuser werden direkt über die Wildermuthstraße erschlossen, die beiden östlichen Gebäude sollen eine Tiefgarage erhalten, die am östlichen Grundstücksende angelegt ist.
Die Grundstücksgrößen betragen einmal 444 m² und 1.000 m².
Im südlichen Grundstücksbereich sollen drei Einfamilienhäuser mit jeweils zwei Vollgeschossen (Wandhöhe 6,5m) einem Satteldach mit 40° Dachneigung entstehen. Die Grundstücksgrößen der Einfamilienhäuser betragen zwischen 433 m² und 390 m².
Die EFH werden durch eine zentrale Zufahrt von der Wildermuthstraße aus erschlossen. Dieser Weg soll im Eigentum der Antragsteller verbleiben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits unter dem vorangegangenen TOP (Bauantrag Biomasseheizung) ausgeführt, handelt es sich bei dem Grundstück FlNr. 142/2, Gemarkung Ebersberg um eine sog. Außenbereichsinsel.
Eine bauliche Entwicklung ist demnach nur im Rahmen einer Bauleitplanung möglich. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieses Grundstück als Wohnbaufläche (WA) dargestellt. Südlich davon (FlNr. 142) stellt der Flächennutzungsplan eine Grünfläche dar. Die Planungsstudie würde dem Entwicklungsziel entsprechen.

Auszug aus dem rechtsw. Flächennutzungsplan
der Stadt Ebersberg
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB hat die Stadt Bebauungspläne aufzustellen, sobald dies für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. So liegt der Fall hier. Wie bereits ausgeführt wurde, liegt das Planungsbedürfnis hier insbesondere darin, dass durch die im südlichen Bereich der Fläche geplante gewerbliche Anlage (Biomasseheizung) möglicherweise immissionsschutzrechtliche Fragestellungen aufgeworfen werden, die sich auf die hier vorliegend geplante Bebauung auswirken können. Weiterhin soll mit der vorliegenden Entwicklungsstudie eine zentrale Freifläche am Rande der Innenstadt – unmittelbar westlich der Ulrichstraße ist die Grenze des Sanierungsgebietes „Altstadt - einer Bebauung zugeführt werden. Für eine gelungene städtebauliche Lösung ist aus Sicht der Verwaltung die verbindliche Bauleitplanung das geeignetste Mittel.
Zum weiteren Vorgehen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Planungsstudie mit dem Büro Hummel & Kraus, das für die Stadt die Neuaufstellung der Sanierungssatzung (vorbereitende städtebaulichen Untersuchungen) bearbeitet, zu besprechen und einen städtebaulichen Entwurf zu entwickeln. Dieser würde dem TA wieder zur Beratung vorgelegt.
Der abgestimmte städtebauliche Entwurf wäre dann die Grundlage für ein Bebauungsplanverfahren. Vor Fassung des Aufstellungsbeschlusses wäre mit den Grundstückseigentümern ein städtebaulicher Vertrag (Planungs-, Entwicklungs- Erschließungskosten etc.) zu vereinbaren.