16. Flächennutzungsplanänderung - sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.10.2023 ö vorberatend 10
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 10.01.2023 die Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ (16. Änderung FNP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Weiterhin hat der Stadtrat in gleicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. In der Zeit vom 22.05.2023 bis 22.06.2023 erfolgten die frühzeitigen Beteiligungen. In der Sitzung des Stadtrates am 25.07.2023 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und der Planentwurf gebilligt.
Weiterhin hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 beschlossen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

In der Zeit vom 15.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023 erfolgte die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, gleichzeitig wurden die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 

Aus der Öffentlichkeit sind drei Stellungnahmen eingegangen, über die nunmehr zu beschließen sind. Der Beschlussvorlage sind die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zur Behandlung der Stellungnahmen als Anlage beigefügt. 

Mit den Beschlussempfehlungen werden Anpassungen an Begründung mit Umweltbericht ausgelöst. Für die ausgewiesenen Konzentrationszonen wird mit den Beschlussvorschlägen nur eine geringfüge Anpassung ausgelöst (durch die Berücksichtigung bislang nicht erfasster Wohnnutzung im Gut Thailing). Durch die Abwägungsvorschläge werden keine Änderungen ausgelöst die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt (vgl. § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB).

Die ausgelösten Anpassungen durch die Beschlussvorschläge sind in den vorgelegten Planentwurf zur Billigung (Fassung vom 10.10.2023) eingearbeitet. 
Insofern kann aus Sicht der Verwaltung in dieser Sitzung dem Stadtrat empfohlen werden, den Feststellungsbeschluss für die 16. Flächennutzungsplanänderung zu fassen. 
 

Beschluss

  1. Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat nach § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB das weitere Verfahren nach den Vorgaben des BauGB in der durch das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften geänderten Fassung vom 03.07.2023 (Inkrafttreten 07.07.2023) durchzuführen.

  1. Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gemäß den als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungstabellen abzuwägen. Durch die Abwägungsvorschläge werden keine Änderungen ausgelöst die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt (vgl. § 4a Abs. 3 S. 1).

  1. Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersberg – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“, mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 10.10.2023 festzustellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die festgestellte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersberg – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersberg – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ nach erfolgter Genehmigung bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
1347_Abwägungstabelle 3.2_ergänzt (.pdf)
1347_Abwägungstabelle 4.2 (.pdf)

Datenstand vom 23.10.2023 08:32 Uhr