Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung der Stadt Ebersberg über die Festsetzung von Parkgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 einschließlich der Konsolidierungsbeschlüsse ist vereinbart worden, die Parkgebühren in Ebersberg von 0,60 € auf 1,20 € zu erhöhen.
Dieses wird mit der in der Anlage mitgesendeten Verordnung umgesetzt. Es gibt allerdings noch einen kleinen Bereich, in dem noch fünf Parkuhren zum Einsatz kommen (Südseite der nördl. Sieghartstraße). Da diese Uhren nicht auf die neue Gebühr umgerüstet werden können, gilt dort weiterhin die bisherige Gebührenhöhe (Höchstparkdauer 2 Stunden á 0,60 €).
Es wird gerade geprüft, ob der Bereich mit einem Parkscheinautomaten belegt oder ob dort wie auf der anderen Straßenseite auch ein parkscheibenpflichtiger Bereich eingerichtet werden kann. 
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat sich in seiner Sitzung am 16.07.2024 mit der Sache befasst und die Empfehlung einstimmig beschlossen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Proske mit, dass die Einnahmen durch die Änderung der Parkgebühren von 80.000 € pro Jahr auf rund 160.000 € pro Jahr steigen werden.
Es wird bemängelt, dass es zu der Verdoppelung der Parkgebühren keine Stellungnahme aus dem ISEK heraus gibt. Bürgermeister Proske weist auf die Beratungen im AK Verkehr und im Technischen Ausschuss hin, ebenso wird auf das Mobilitätskonzept Bezug genommen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Stadt Ebersberg über die Festsetzung von Parkgebühren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Dokumente
Parkgebührenverordnung_24 1. Entwurf (.pdf)

Datenstand vom 26.07.2024 07:54 Uhr