Bauantrag zum Umbau des bestehenden Baumarktes und teilweise Nutzungsänderung des Lagers zum Verkaufsraum auf dem Grundstück FlNr. 552, Gmkg. Ebersberg, Langwied 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 20.02.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beantragt ist die teilweise Nutzungsänderung des bestehenden Lagers zur Erweiterung der bestehenden Verkaufsfläche. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 157.1 – „Erweiterung Bau- und Gartenmarkt in Ebersberg-Langwied“.

Das bestehende Lager wird verkleinert, um die Verkaufsfläche des Baumarktes um 689,62 m² zu erweitern. Daraus ergibt sich eine neue „gewichtete“ Verkaufsfläche gem. Festsetzung B 1.1 des Bebauungsplanes von 8.085,68 m². Nach Festsetzung B 1.2 ist für den Bau- und Gartenfachmarkt insgesamt eine gewichtete Verkaufsfläche von 8.130 m² zulässig.

Der Technische Ausschuss hat sich bereits in der Sitzung vom 27.06.2017 mit der Anfrage des Unternehmens nach einer Erweiterung der Verkaufsflächen befasst. Das Vorhaben wurde grundsätzlich befürwortet.  Allerdings wurde im Zuge der Diskussion die Notwendigkeit von Verkaufsflächen für Lebensmittel hinterfragt. Des Weiteren wurde deutlich gemacht, dass eine Lagerhaltung auf den Parkplätzen nach dem Umbau nicht erfolgen darf.

Der Bauherr bestätigt hierzu schriftlich, dass durch die Erweiterung keine zentrenrelevanten Randsortimente betroffen sind und die Verkaufsflächenerweiterung nur spezielle Baumarkt-Sortimente – nämlich Baustoffe und Bauholz -  betrifft.

Die Stellplatzanforderungen sind auch nach der Erweiterung erfüllt. Dem Bauwerber gegenüber wurde bereits in Vorgesprächen deutlich gemacht, dass eine Lagerhaltung auf den bestehenden Parkflächen nicht erfolgen darf.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Nutzungsänderung zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Eine Lagerhaltung auf den Parkplätzen darf nicht erfolgen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 15:57 Uhr