Entlastung zur Jahresrechnung 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur festgestellten Jahresrechnung 2023 ist auch über die Entlastung der Verwaltung zu entscheiden (Art. 102 Abs. 3 GO).
Mit der Entlastung erklärt sich der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) einverstanden, billigt die Ergebnisse und verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen.
Stadtrat Schedo erklärt für den Rechnungsprüfungsausschuss die Empfehlung, der Entlastung zuzustimmen.
Da der erste Bürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung entlastet wird, ist dieser wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO).
Der Tagesordnungspunkt wird deshalb wegen Abwesenheit beider vertretender Bürgermeister vom dienstältesten Stadtrat Riedl geleitet. Er bedankt sich beim Rechnungsprüfungsausschuss für dessen Arbeit.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung zur Jahresrechnung 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
bei Abwesenheit von Stadtrat Gressierer, Bürgermeister Proske hat nicht abgestimmt

Datenstand vom 05.05.2025 13:28 Uhr