Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsverordnung Familienbad Klostersee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 27.10.2015 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bislang werden Verhaltensregeln im Familienbad Klostersee durch eine Hausordnung auf privatrechtlicher Basis geregelt. Die Durchsetzung der Regeln erfolgte tagsüber bislang zum Teil durch den Pächter des Kiosks und an den Wochenenden durch die Wasserwacht.
In den letzten zwei Jahren haben sich wieder zunehmend überwiegend junge Leute nachts entweder mit einem Sprung über den Zaun oder gar schwimmend in das Bad begeben. Leider kam es teilweise zu erheblichen Verschmutzungen, Sachbeschädigungen und Beschwerden über ruhestörenden Lärm.
Die in den Nachtstunden herbeigerufene Polizei müsste zur Räumung des Bades grundsätzlich einen Vertreter des Eigentümers, nämlich der Stadt, kontaktieren, da für das Bad eine privatrechtliche Hausordnung besteht. Die Polizei ist dann zwar in Anwendung einer Quasi-Generalvollmacht eingeschritten, schlägt aber vor, anstatt der Hausordnung eine öffentlich-rechtliche Verordnung zu erlassen. Vorteil wäre, dass kein Vertreter der Stadt für die Räumung kontaktiert werden müsste, ebenso Vorteil wäre, dass grobe Verstöße mit Verwarnung oder sogar Bußgeldern geahndet werden könnten.

Ungeachtet dessen erscheint gerade angesichts der langen Badesaison 2015 eine Erweiterung der abendlichen Schließzeit von 21.00 auf 22.00 Uhr sinnvoll. Im Jahr 2015 war es über Wochen unseren Badegästen nicht vermittelbar, warum das Bad schon um 21.00 Uhr abgeschlossen werden sollte.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2015 einstimmig für den Erlass der Benutzungsverordnung ausgesprochen.

Diskussionsverlauf

Einige Detailfragen werden seitens der Verwaltung direkt beantwortet. Insbesondere wird die Auswirkung der Festlegung der Badesaison diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Festlegung außerhalb der Badesaison keineswegs ein Badeverbot besteht; lediglich das Gelände des Familienbades ist von den kürzeren Öffnungszeiten betroffen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die bisherige Hausordnung des Familienbades Klostersee aufzuheben und eine Benutzungsverordnung nach beiliegendem Muster zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2019 09:08 Uhr