Einbeziehungssatzung Nr. 127.3 Ruhensdorf
Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezüglich eines Bauwunsches im nordöstlichen Bereich von Ruhensdorf fand eine Besprechung im Landratsamt statt. Da sich das Vorhaben innerhalb einer bestehenden Außenbereichslückenfüllungssatzung (AB) befindet, jedoch außerhalb der dort ausgewiesenen Bauräume, wurde besprochen, wie mit der Satzung umzugehen ist.
Prinzip einer AB ist es, im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen einen Innenbereich „auszuweisen“. Die AB wird oftmals, nach Wahrnehmung des neu ausgewiesenen Baurechtes, obsolet, da sich durch Schließung der vorher bestehenden Lücken dann bauplanungsrechtlich ein Innenbereich entwickeln kann.
Im Bereich Ruhensdorf ist dies nach Einschätzung der Stadtplanung und des LRA geschehen. Somit kann einem Bauvorhaben im Umgriff solcher Satzungen nicht mehr entgegengehalten werden, dass es sich um einen faktischen Außenbereich handelt. In Ruhensdorf wurden in der Vergangenheit bereits Baugenehmigungen durch das LRA nach § 34 BauGB erteilt. Genehmigungsfähig sind aber nach wie vor nur solche Vorhaben, die innerhalb solch offensichtlicher Siedlungsstrukturen liegen. Da die Außenbereichssatzung obsolet ist, ist aus Sicht der Stadtplanung eine Neuregelung erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit auf Erlass einer Einbeziehungssatzung (EB) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Hier können einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. In Ruhensdorf bietet es sich aufgrund der Darstellung im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet an, den Umgriff der EB übereinstimmend zu wählen.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 ist für die EB ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Die anfallenden Kosten hat der oben erwähnte Bauwerber zu tragen.
Beschluss 1
Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren für eine Einbeziehungssatzung Nr. 127.3 Ruhensdorf durchzuführen. Vor Eintritt ins Verfahren ist vom Bauwerber ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren für eine Einbeziehungssatzung Nr. 127.3 Ruhensdorf durchzuführen. Vor Eintritt ins Verfahren ist vom Bauwerber ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 26.07.2019 10:27 Uhr