Außenbereichslückenfüllungssatzung Nr. 165 Oberlaufing Beschluss über die Aufhebung der Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.03.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bezüglich eines Bauwunsches in Oberlaufing fand eine Besprechung im Landratsamt statt. Da sich das Vorhaben innerhalb einer bestehenden Außenbereichslückenfüllungssatzung (AB) befindet, jedoch außerhalb des dort ausgewiesenen Bauraumes wurde besprochen, wie grundsätzlich mit diesen Satzungen umzugehen ist.

Prinzip einer AB ist es, im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen einen Innenbereich „auszuweisen“. Die AB wird oftmals nach Wahrnehmung des neu ausgewiesenen Baurechtes obsolet, da sich durch Schließung der vorher bestehenden Lücken dann bauplanungsrechtlich ein Innenbereich entwickelt. In Oberlaufing ist dies nach Einschätzung der Stadtplanung und des LRA geschehen. Somit kann einem Bauvorhaben im Umgriff solcher Satzungen nicht mehr entgegen­gehalten werden, dass es sich um einen faktischen Außenbereich handelt. Genehmigungsfähig sind aber nur solche Vorhaben, die nicht außerhalb solch offensichtlicher Siedlungsstrukturen liegen.

Sofern sich ein Vorhaben also bei zukünftigen  Anfragen innerhalb der vorhandenen Siedlungsstruktur in Oberlaufing befindet, könnte nach § 34 BauGB genehmigt werden. Das Bauamt empfiehlt daher, die Satzung aufzuheben und künftige Bauvorhaben hiernach zu beurteilen. Sollte es zukünftig zu kritisch gesehenen Bauanfragen kommen, so kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren für die Aufhebung der Außenbereichslückenfüllungssatzung für Oberlaufing durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:27 Uhr