8.FNP-Änderung Nördlich Sarreiterweg; Einleitungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 15.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die beiden Bauvorhaben liegen nördlich des Sarreiterweges im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Weiherkette“. Die Grundstücke sind im FNP als Grünfläche dargestellt. An der nördlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich, entlang der Hangkante und am Hang selber, ein aus Sicht der Verwaltung schützenswerter Baumbestand.
Im Jahr 1989 wurde auf Fl.Nr. 364, Gmkg. Ebersberg, ein Doppelhaus als Ersatzbau genehmigt, im Jahr 1993 auf Fl. Nr. 364/3, Gmkg. Ebersberg, eine Doppelgarage mit Holzlager. Vorgespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde und anderen Vertretern des Landratsamtes zum gewünschten Neubau ergaben eine unterschiedliche Sichtweise, was sowohl die Fragestellung „Innen-/ Außenbereich“ als auch den Schutz des LSG an dieser Stelle betraf.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sollten die Bebauungen durch den Technischen Ausschuss grundsätzlich befürwortet werden, ein Bauleitplanverfahren einzuleiten. Der Umgriff sollte aus Sicht der Verwaltung nördlich bis zum Mühlweg gehen, um die prägnante Hangkante zu schützen und das LSG durch verbindliche Planfestsetzungen im Hangbereich rechtlich zu „stärken“.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben sich bei einem Ortstermin einen Eindruck der betroffenen Grundstücke verschaffen können.
Der Technische Ausschuss fasste in seiner Sitzung am 16.02.2016 mit 9 zu 1 Stimmen den Einleitungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren am Sarreiterweg unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Antragssteller einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme unterzeichnen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Goldner ist für den Schutz des Landschaftsschutzgebietes und plädiert für eine Aufwertung zum Naturschutzgebiet, um bei zukünftigen Bauwünschen eine klare Linie zu haben. Bei Abschluss des Städtebaulichen Vertrages sollte auch darauf hingewiesen werden, dass ein Flächennutzungsplanverfahren auch zum Ergebnis haben könnte, dass Baurecht in dem betroffenen Gebiet ausgeschlossen wird.
Bürgermeister Brilmayer spricht sich für die beiden Vorhaben aus und befürwortet den Einleitungsbeschluss. Die Detailfragen inkl. d
es Schutzes der Hangkante könnten dann bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes erörtert werden.
Beschluss
Der Stadtrat fasst unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Antragsteller einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme unterzeichnen, den Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes am Sarreiterweg.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 22.08.2019 09:11 Uhr