Einziehung der öffentlichen Feld- und Waldwege Nr. 155 - Bergfeldweg, Nr. 159 - Gewannenweg und Nr. 160 - Anwandweg in Ruhensdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf Antrag von Herrn Franz Volkmann hat der Technische Ausschuss in der Sitzung am 19.02.2013 die Einziehung einer Teilstrecke des Bergfeldweges (Nr. 155) und die volle Einziehung des Gewannenweges (Nr. 159) und des Anwandweges (Nr. 160) beschlossen.
Die beabsichtigte Einziehung wurde entsprechend Art. 8 Abs. 2 BayStrWG mit Bekanntmachung vom 21.02.2013 in der Zeit vom 26.02.2013 bis 04.06.2013 öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen sind in dieser Zeit nicht eingelegt worden. Die Voraussetzungen für die Einziehung sind damit gegeben.
Nach Komm. Zeitler zu Art. 8 BayStrWG Rd. 33 darf die Einziehung erst nach Ablauf der Frist (3 Monate nach Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung) verfügt werden. Der erforderliche Beschluss, der die tatsächliche Einziehung verfügt, wurde bisher nicht gefasst. Dieser Einziehungsbeschluss ist nun nachzuholen.
Mit Bekanntmachung vom 17.06.2013 wurde die Einziehung bekanntgegeben, die Bekanntmachung erfolgte in der Zeit vom 18.06.2013 bis 30.07.2013. Ein Hinweis, dass die Einziehungsverfügung in dieser Zeit eingesehen werden kann, findet sich in der Bekanntmachung nicht. Nach Komm. Zeitler zu Art. 8 BayStrWG Rd. 35 ist nicht auszuschließen, dass die Einziehung unwirksam ist. Das Einziehungsverfahren ist deshalb erneut durchzuführen.
Die einzuziehenden Flächen der Wege wurden mit Vertrag vom 07.01.2014 verkauft und die Auflassung im Grundbuch vollzogen.
Beschluss
In der Sitzung am 19.02.2013 beschloss der Technische Ausschuss, folgende öffentliche Feld- und Waldwege südlich von Ruh
ensdorf einzuziehen:
- die Teilstrecke des Bergfeldweges Nr. 155 (früher Nr. 105) zwischen den öffentlichen Feld- und Waldwegen Nr. 158 (früher Nr. 108) und Nr. 161 (früher Nr. 111),
- den gesamten Gewannenweg Nr. 159 (früher Nr. 109),
- den gesamten Anwandweg Nr. 160 (früher Nr. 110).
Die Absicht der Einziehung wurde gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate öffentlich bekannt gemacht. In dieser Zeit wurden keine Einwendungen gegen die Einziehung erhoben. Die Voraussetzungen für die Einziehung sind damit gegeben.
Der Technische Ausschuss beschließt, die Einziehung der vorgenannten öffentlichen Feld- und Waldwege vorzunehmen und ein ergänzendes Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2019 09:13 Uhr